Änderungsantrag - 2011/BV/2652-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


In der KiföG-Satzung wird in § 4 (1) Satz 1 und 2 gestrichen und wie folgt ersetzt:

 

„Unabhängig von dem im KiföG M-V festgelegten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ermöglicht die Hansestadt Rostock allen Kindern die Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, sofern die Eltern dies wünschen.“

 

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Sachverhalt:

Mit der Novellierung des KiföG M-V im August 2010 hat das Land die Finanzierung der Kitaplätze verändert, es wird jetzt unterschiedlich nach Ganztags- und Teilzeitplätzen finanziert. Der JHA hat im November 2010 der Verwaltung aufgegeben, die Kommunale Satzung anzupassen. Mit dem vorliegenden Entwurf wird der gesellschaftlichen Entwicklung nicht Rechnung getragen. Die Kinder von Arbeitslosen oder sich in Elternzeit befindlichen Eltern werden dafür bestraft, dass ihre Eltern die Arbeit verloren haben, oder ein Geschwisterkind angekommen ist, das ist ungerecht und eine Benachteiligung.

 

Das Land M-V hat die Bildungskonzeption für 0-10-Jährige beschlossen, das ist umzusetzen.

Kitas sind nicht Ort der Aufbewahrung von Kindern, während die Eltern ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, sondern Stätten der Bildung und Erziehung. Dieses Recht dürfen wir Kindern nicht wegen der Situation der Eltern nur teilweise gewähren, das machen wir in Schule ja auch nicht. Gegenwärtig sind Eltern im Konflikt, die Meldepflicht bei Veränderung ihrer persönlichen Situation wahrzunehmen oder im Interesse der Sicherung ihrer Kinderbetreuung zu unterlassen. In Rostock gibt es jährlich hunderttausende von Kündigungen, befristete Stellen, Leiharbeit usw.

 

Diese Flexibilität des Arbeitsmarktes könnte unsere Kita-Landschaft auch heute nicht abbilden, dass kann auch vom örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht ansatzweise kontrolliert werden.

Viele Eltern werden durch die bisherigen Regelungen genötigt, Scheinpraktika, Uni-Ein- schreibungen oder pro forma Änderungen ihrer Familiensituation vorzunehmen. Die Hansestadt Rostock soll im Land M-V auch im Sinne der Stärkung des Wirtschaftsstandortes

beim Angebot der Kinderbetreuung vorangehen.

 

Der früher im JHA seitens der Verwaltung vorgetragene Einwand, dass es sich um freiwillige Leistungen der Kommune handelt, die wegen des nicht ausgeglichenen Haushaltes nicht zulässig sind, treffen nicht mehr zu.

 

Sozialministerin Schwesig hat bereits in 2011 zugesichert, dass nach Absprache mit Minister Caffier die Kommunalaufsicht diese konkrete Leistung nicht rügen wird.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

1. Mehrkosten in noch unbestimmter Höhe entstehen durch einen höheren kommunalen Anteil an den Platzkosten, der Landesanteil wird entsprechend den tatsächlichen Plätzen geleistet.

 

2. In der Stadtverwaltung können mehrere Stellen eingespart werden, wenn die Ausstellung von Berechtigungsscheinen wegfällt.

 

3. Bei den Trägern wird es zu finanziellen und organisatorischen Verbesserungen kommen, da Teilzeitplätze unrentabel sind, das kann zu Reduzierungen der Platzkosten insgesamt führen, damit entstehen Einsparungen für alle Seiten.

 

 

 

 

Jahn Osterloh

2. stellv. Vorsitzender

des Jugendhilfeausschusses

 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - vertagt

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04.04.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.04.2012 - Jugendhilfeausschuss

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09.05.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt