Stellungnahme - 2012/AN/3152-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

 

Ausgehend vom Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0645/06-BV und dem damit bestätigten Immobilienkonzept der Hansestadt Rostock waren die damals grundsätzlich in Betracht kommenden städtischen Gebäude und Anlagen in Abstimmung mit den entsprechenden Fachämtern in drei Kategorien eingeordnet worden:

 

A-     langfristig (mehr als 10 Jahre) zur Aufgabenerfüllung notwendig

B-     mittelfristig (5-10 Jahre) zu veräußern

C-    zur Aufgabenerfüllung nicht notwendig

 

Mit einer Rentabilitätsanalyse für die seinerzeit in Kategorie B eingestuften Objekte war der Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) beauftragt. Diese Rentabilitätsbetrachtung ist entsprechend erfolgt und mit Informationsvorlage 0027/08-IV vom 16.04.2008 wurde berichtet, dass alle Immobilien der Kategorie B in A oder C einsortiert wurden und auf welcher Grundlage dies erfolgte. Insofern besteht der städtische Immobilienpool bereits jetzt nur noch aus den Kategorien A und C.

 

Im Rahmen der Errichtung und Ausgestaltung eines zentrales Immobilienmanagements beim Eigenbetrieb KOE wurden die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen und durch den Eigenbetrieb KOE bereits bewirtschafteten Immobilien schrittweise mit verschiedenen Bürgerschaftsbeschlüssen dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes KOE zugeordnet.

 

Die Zentralisierung ist derzeitig noch nicht vollständig abgeschlossen, da für verschiedene Sachverhalte noch Prüfaufträge bestehen, die voraussichtlich Mitte 2012 abschlossen werden. Das betrifft insbesondere die durch das Amt  für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege (67) bewirtschafteten Immobilien, die zweckmäßige Zuordnung der öffentlichen Bedürfnisanstalten sowie die bewirtschafteten Bauhöfe vom Tief- und Hafenbauamt (66). Der vorbenannte Prüfauftrag begründet sich in der Hasiko-Maßnahme 2011/2.05.

 

Des Weiteren muss aus unserer Sicht auch gerade in Abstimmung mit den Fachämtern Bauamt (60) und dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt (62) der aktuelle Status der längerfristigen Städtebauplanung sowie der Sachstand zu unbebauten Liegenschaften, die nicht als Grün- oder Erholungsfläche ausgewiesen sind, auf Verwertbarkeit bzw. mögliche Standortentwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung politischer und strategischer Ziele sowie besonderer kommunaler Aufgabenerfüllung näher erörtert werden. Diese Grundstücke waren bislang nicht Gegenstand des Immobilienkonzeptes. Unserer Auffassung nach sind diese Flächen hier zwingend einzubeziehen, um eine ganzheitliche und an den Zielen ausgerichtete Gesamtkonzeption zu erhalten. 

 

Aus vorgenannten Sachverhalten schlagen wir daher vor, den vorliegenden Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass für die erste Bürgerschaftssitzung im Jahr 2013 ein aktualisiertes Immobilienkonzept bei Beibehaltung der zwei verbliebenen Kategorien vorzulegen ist.  

 

 

 

 

 

 

Roland Methling 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben