Nachtrag Beschlussvorlage - 2011/BV/2924-35 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

1.      Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der Haushaltsplan wird entsprechend Anlagen 2 - 3 fortgeschrieben.
 

2.      Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das städtebauliche Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
 

3.      Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 12.220.600,00 EUR zur anteiligen Abdeckung der planmäßigen Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:


§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:                -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

1.      Entsprechend der Anlage 1  ergibt sich nachfolgende Fortschreibung

      der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012

      im § 1 Finanzhaushalt:

 

 

                                                                                                                                            - in EUR -

 

von

2. Nachtrag

um

Änderungen aus Anlage 2

auf

3. Nachtrag

 

a) die ordentlichen

    Einzahlungen

478.620.900

 

478.620.900

die ordentlichen Auszahlungen

478.620.900

 

478.620.900

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

0

 

0

 

 

 

 

b)  die außerordentlichen Einzahlungen

0

 

0

die außerordentlichen Auszahlungen

0

 

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0

 

0

 

 

 

 

c)  die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

81.374.900

10.800.000

92.174.900

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

99.022.900

10.800.000

109.822.900

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

./. 17.648.000

 

./. 17.648.000

 

 

 

 

d)  die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

33.338.400

 

33.338.400

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

15.336.400

 

15.336.400

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

18.002.000

 

18.002.000

 

 

 

2.      Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden  um nachfolgende

Investitionsmaßnahmen erhöht (Anlage 2):

 

 

- in Mio. EUR -

 

Einzahlungen

Auszahlungen

- Fähranleger  LP 65 mit Doppeldeckrampe

8,5

8,5

- Östliche Hafenzufahrt GVZ

2.3

2,3

insgesamt:

10,8

10,8

 

 

 

 


 

3.      Mit dem 3. Nachtrag zum Entwurf der Haushaltssatzung ergibt sich nachfol-

      gende Entwicklung für den Finanzhaushalt -  Investitionstätigkeit (Anlage 3)

 

                                                                                                                                     - in Mio. EUR -

 

von

2. Nachtrag

um

auf

laufende Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

478,6

 

478,6

laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

478,6

 

478,6

Saldo Verwaltungstätigkeit

0

 

0

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

81,4

10,8

92,2

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

99,0

10,8

109,8

Saldo Investitionstätigkeit

./. 17,6

 

./. 17,6

 

 

 

 

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Umschuldung

27,0

 

27,0

davon: Umschuldung

9,4

 

9,4

             Kredite

17,6

 

17,6

 

 

 

 

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten und Umschuldung

14,5

 

14,5

davon:

 

 

 

Auszahlung zur Umschuldung

8,6

 

8,6

Auszahlung zur Tilgung

5,9

 

5,9

 

 

 

 

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (einschl. Saldo durchlaufende Gelder 0,4 Mio. EUR)

./. 5,5

 

./. 5,5

 

 

Mit der 1. Änderung der Verwaltungsvorschriften hat das Ministerium für Inneres und Sport M-V auch eine Fortschreibung des verbindlich vorgegebenen Musters für den Finanzhaushalt vorgenommen. Im Finanzhaushalt ist der Stand der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für das Haushaltsjahr 2012 und für den Finanzplanzeitraum auszuweisen.

 

 

 

 

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Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.02.2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen