Änderungsantrag - 2011/BV/2924-33 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung wird in § 5 geändert:

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgelegt:

1. b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                         500 v. H.

 

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Sachverhalt:

Durch die Erhöhung der Grundsteuer B soll die Einnahmeseite im Haushalt der Hansestadt Rostock nachhaltig gestärkt werden, dies ist notwendig, da die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock weiterhin nicht wieder hergestellt ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 90 Zentrale Finanzdienstleistungen

Produkt: 61101 Steuern   Band II Seite 257

 

Der Haushaltsansatz 2012  wird in der  lfd. Nr 1 Steuern und ähnliche Abgaben von 144.000.600 Euro um 2.450.000 Euro auf 146.450.600 Euro erhöht.

Die Haushaltsansätze für 2013 bis 2015 erhöhen sich jeweils um              2.450.000 Euro.

 

 

Johann- Georg Jaeger

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt