Stellungnahme - 2011/BV/2924-32 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Vorlage der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden Änderungsanträge der Fraktionen bezüglich des Haushaltsansatzes für die notwendige Sanierung des Schwimmkranes „Langer Heinrich“ gestellt. Es wird beabsichtigt, die im Haushaltsplanentwurf 2012 geplanten finanziellen Mittel in Höhe von 488.000 EUR zu Gunsten anderer Projekte vollständig einzusetzen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei dem Schwimmkran "Langer Heinrich" handelt es sich um ein technikhistorisches Denkmal, aufgeführt in der Denkmalliste der Hansestadt Rostock, Baujahr 1905, weltweit der einzig erhaltene Schwimmkran aus dieser Zeit.

 

Der Schwimmkran ist eines der wertvollsten und ältesten Objekte der städtischen Sammlung der Schiffbaugeschichte und ist integraler Bestandteil der Freilichtausstellung des Schiffbaumuseums.

 

Mit dem Gesamtmuseumskonzept, welches die Bürgerschaft am 29.06.2011 beschlossen hat, wurde seitens der Verwaltung mit dem Konzept die künftige Entwicklung des Schiffbau- und Schifffahrtmuseums erläutert. Dazu gehört auch die künftige Platzierung des Schwimmkrans als Objekt der Besichtigung und Ort der museumspädagogischen Angebote für das Publikum.

 

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hinzuweisen, dass in erster Linie die Eigentümerin des Objektes, die Hansestadt Rostock die Verantwortung für die Erhaltung des Kulturdenkmals trägt. Das Fachamt handelt nach den Richtlinien der ICOM für Museen, das ihr anvertraute Kulturgut zu sammeln, zu bewahren und zu präsentieren.

 

Mit Beschlussfassung das Hauptausschusses, Nr. 2011/BV/1925 bezogen auf die erste Teilsanierung zur Gefahrenabwehr beim Schwimmkran hat die Bürgerschaft zur Realisierung der Maßnahme eine Summe von 350.000 € bewilligt.

 

In der Beschlussvorlage wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund bestehender Mängel in einem zweiten Teilbauabschnitt der Kranausleger, das Deck und die Windenhäuser saniert werden müssen.

 

Zwischenzeitlich unterbreitete die  Nordic Yards Warnemünde GmbH ein Kostenangebot für diesen zweiten Bauabschnitt in Höhe von 487.689,60 €. Bei einer erfolgreichen Durchführung dieser Teilsanierungsmaßnahmen ist die Begehbarkeit der Schwimmkrans für die Besucherinnen und Besucher einschließlich der Nutzung der unter Deck befindlichen Räume wieder möglich und aus museumspädagogischen Gründen erstrebenswert. Ohne die Sanierung des Kranauslegers kann der Schwimmkran nicht betreten werden, da die Gefahr besteht, dass korrodierte Metallteile vom Ausleger abstürzen und Menschen zu Schaden kommen könnten.

 

Der Zustand des Kranauslegers duldet keinen Aufschub der notwendigen Reparatur. Es geht um die Erhaltung eines weltweit einmaligen Zeugnisses der Schiffbaugeschichte. Stehen die für den Schwimmkran im Haushaltsplan 2012 veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 488.000 € im Jahr 2012 nicht mehr zur Verfügung, kann seitens der Verwaltung die Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht mehr garantiert werden.

 

Die Zustimmung der Bürgerschaft zu den Änderungsanträgen Nummer 10, 12, 13, 14, 15 und 19 zur Beschlussvorlage 2011/BV/2924 "Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen" widerspricht im Übrigen dem Beschluss der Bürgerschaft zum Gesamtmuseumskonzept aus dem Jahr 2011.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 stand es den Fachämtern frei, entsprechend ihrer eigenen Prioritätenliste projektbezogen finanzielle Mittel anzumelden. Dies betrifft hier die Maßnahmen

 

·         Schaumstoffmatten für Short Track,

·         Spielanlagen entsprechend Spielplatzkonzept,

·         wie der Anpflanzung von Gehölzen auf dem Kanonsberg,

·         Lückenschluss im Geh-und Radwegenetz Carl-Hopp-Straße,

·         Verkabelung für die Anbindung der Schulen an das Stadtnetz und

·         Entwicklung des Biotopverbundes des Erholungswegenetzes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die von den Fachämtern angemeldeten finanziellen Mittel für investive Zwecke wurden ungekürzt im Haushaltsplanentwurf 2012 berücksichtigt.

 

Eine vollständige Streichung der finanziellen Mittel für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Schwimmkran ist unverantwortlich.

 

Der Änderungsantrag 2011/BV/2924-10 (ÄA), 43 TEUR für die Beschaffung von Schaumstoffmatten für die Short-Tracker in der Eishalle bereitzustellen, hat sich erübrigt, da der Finanzbedarf mit der 2. Änderungsliste zur Haushaltssatzung 2012 im Haushalt eingeordnet ist.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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21.02.2012 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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28.02.2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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07.03.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben