Stellungnahme - 2011/BV/2924-24 (SN)

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Beratungsfolge

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- ÄA Nr. …-11 wurde am 01.03.2012 zurückgezogen und durch Nr. …-41 ersetzt!

 

Die Aufgabe Koordination für Bürgerbeteiligungen ist dem freiwilligen Bereich zuzuordnen und damit keine pflichtige Aufgabe. Darüber hinaus sind diese Aufgaben den Stellen der Ortsamtsleiterinnen und Ortsamtsleiter bereits jetzt schon zugeordnet.

Damit wird die Einrichtung einer entsprechenden Stelle nicht für erforderlich gehalten.

 

Die im o.g. Änderungsantrag genannte Deckung hinsichtlich „Band II Seite 36“ ist gesetzeswidrig, da sie gegen § 11 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) verstößt.

Bei Sondervermögen mit Sonderrechnung sind zwingend die voraussichtlichen Jahresergebnisse im Ergebnishaushalt der Gemeinde zu veranschlagen.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde für das Jahr 2012 weist einen geplanten Fehlbetrag von 1.134 TEUR aus und ist damit auch in voller Höhe im Ergebnishaushalt zu veranschlagen.

Weiterhin sind auch die Auswirkungen der Zuschussreduzierung auf die Ergebnisrechnung und damit auch auf die Bilanz der Hansestadt Rostock aufgrund der Eigenkapital-Spiegelbildmethode nach § 32 Abs. 2 GemHVO-Doppik in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums M-V zu beachten.


Die Reduzierung des Zuschusses führt in entsprechender Höhe zu einem Jahresfehlbetrag bei der Tourismuszentrale und damit zu einem Verlustvortrag zum 31.12.2012.

Dieser Verlustvortrag führt trotzdem zu Finanzaufwendungen und damit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, was sich beim Jahresabschluss des Kernhaushaltes der Hansestadt Rostock zum 31.12.2012 auch auf das Eigenkapital im Jahresabschluss negativ auswirkt.

Vor diesem Hintergrund ist eine Deckung aus dem Zuschuss der Tourismuszentrale aufgrund der Einführung der Doppik seit dem 01.01.2012 nicht mehr zielführend und geht nunmehr weiterhin zu Lasten der Vorgaben des Innenministeriums hinsichtlich eines ausgeglichenen Haushaltes einschließlich Altschuldenabbau.

 

Die Auswirkungen auf den Eigenbetrieb sind dagegen weitaus bedeutender.

In Summe würden die Änderungsanträge Nr. 11, 16, 18 und 20zu einer Kürzung des Zuschusses an den Eigenbetrieb 143 TEUR betragen. Dies würde ohne Kreditaufnahme zu einer Zahlungsunfähigkeit der Tourismuszentrale führen.

Bereits im Jahr 2010 wurde an den Eigenbetrieb aufgrund vorhandener Liquidität sowie dem übergeordneten Ziel der Haushaltskonsolidierung, trotz geplanten Verlust kein Zuschuss gezahlt. Im Jahr 2011 erfolgte lediglich eine Zahlung in Höhe von 485 TEUR, die jedoch nicht einmal ausreichte, um den Jahresverlust 2010 auszugleichen. Damit entstand ein Verlustvortrag von  70,1 TEUR im Jahresabschluss zum 31.12.2010.

 

Die Entwicklung des Finanzmittelbestandes in einer Übersicht:

 

gem. Wirtschaftsplan 2012 – Finanzplanung (siehe Band 5 Haushaltsplan):

 

Ist 2010                 Plan 2011                 Plan 2012                 Plan 2013                  Plan 2014                 Plan 2015

 

+ 594 TEUR                 - 203 TEUR                 - 198 TEUR                 -452 TEUR                 -666 TEUR                 -870 TEUR

 

 

Aufgrund der Reduzierung durch die Änderungsanträge:

 

Ist 2010                 Plan 2011                 Plan 2012                 Plan 2013                  Plan 2014                 Plan 2015  

 

+ 594 TEUR                 - 203 TEUR                 - 341 TEUR                 -595 TEUR                 -809 TEUR                 -1.013 TEUR

 

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Beschlüsse

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21.02.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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21.02.2012 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

Erweitern

28.02.2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben