Informationsvorlage - 2012/IV/3150

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Beratungsfolge

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Rechtsgrundlagen:

§ 22 Abs. 4 und 5 und § 34 KV M-V in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

Im Berichtszeitraum vom 30. Juni 2011 bis 31. Dezember 2011 sind die in der Anlage aufgeführten Personalentscheidungen, die dem Oberbürgermeister gemäß § 22 Abs. 4 und 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung übertragen wurden, getroffen worden.

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben