Stellungnahme - 2012/AF/3099-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zu 1.:

Die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen im Raum Biestow (W.9.13, W.9.14 und Teile der W.9.11) stellen den größten Entwicklungsstandort für geplanten Wohnungsbau in der Hansestadt Rostock dar. Im Flächennutzungsplan sind die südlichen Flächenbereiche der Flächen W.9.13 und 14 mit einer Schraffur versehen worden und damit als Wohnbauflächen für langfristige Inanspruchnahme nach weitestgehender Entwicklung aller übrigen geplanten Wohnbaustandorte in der Hansestadt Rostock gekennzeichnet. Die Flächen haben die niedrigste Entwicklungspriorität auf Grund ihrer Stadtrandlage, während die Entwicklung innerstädtischer und innenstadtnaher Standorte (Holzhalbinsel, Petriviertel,

ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof, Groter Pohl, Tychsenstraße) Vorrang hat. Diese Verfahrensweise entspricht den von der Bürgerschaft beschlossenen Leitlinien der Stadtentwicklung und insbesondere den Kriterien einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit dem Grundsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Darüber hinaus sind bereits mit der vertiefenden Strukturplanung aus dem Jahr 2008 die zu die nicht unerheblichen Problemfelder Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrerschließung herausgearbeitet worden, die ebenfalls zur bisherigen Rückstellung der konkreteren Planung für diese Bereiche geführt haben.

 

Vor allem die Wohnbauflächen südwestlich des Sildemower Weges können nur im Einvernehmen mit der Nachbargemeinde Papendorf entwickelt werden, da die verkehrliche Anbindung nur über das Gebiet der Nachbargemeinde möglich ist. Die Brisanz dieser Thematik hat sich im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der intensiven öffentlichen Diskussion zum Vorhaben „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ gezeigt.

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft zum Haushaltssicherungskonzept wurde u. a. als Maßnahme über den Aufbau eines Flächenmanagements entschieden. Mit der Arbeit an einer Flächendatenbank im ersten Schritt und der Beschäftigung mit entsprechenden Flächen auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes wurde Ende 2011 die Beschäftigung mit den Wohnbauflächen wieder aufgenommen. Die Bearbeitung wird in diesem Jahr als Voruntersuchung vor Einleitung einer verbindlichen Bauleitplanung fortgesetzt.

Zu 2.:

Im Rahmen der Aufstellung des F-Planes wurden Verkehrsuntersuchungen für den Standort Biestow am Kringelgraben durchgeführt und 2002 abgeschlossen. Nach dem Beschluss zum Flächennutzungsplan 2006 wurden vertiefende Variantenuntersuchungen für die konkrete Anbindung der Wohngebiete an die Satower Straße beauftragt.

 

Zu 2.1.:

Der Landkreis wurde im Rahmen der genannten Untersuchungen noch nicht einbezogen

 

Zu 2.2.:

Da die Vorzugsvariante keine Anbindung der Wohngebiete an den Biestower Damm vorsah, gibt es in diesem Zusammenhang auch keine weiteren Planungen zur Entlastung des Biestower Dammes.

 

Zu 3.:

Es liegen keine Informationen zum Nachfrageverhalten für die Flächen um Biestow vor, da eine Vermarktung der Standorte bisher nicht stattgefunden hat.

 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben