Beschlussvorlage - 2012/BV/3142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock (Anlage 1).

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Beschlussvorschriften:

Kommunalverfassung M-V § 22

 

bereits gefasste Beschlüsse:

1216/44/1997, 0373/00-BV, 0062/01-IV

 

Sachverhalt:

Die Notwendigkeit der Inkraftsetzung einer neuen Entgeltordnung ergibt sich aus dem aktuellen Haushaltssicherungskonzept. In der Maßnahme 2012/3.05 „Entgeltordnungen und Gebührensatzungen“ wird im Punkt 6 die Volkshochschule aufgefordert, ihre Entgeltordnung zum Schuljahr 2012/2013 anzupassen.

 

Das Ziel dieser Anpassung ist eine Ertragsverbesserung, deren Höhe unter Berücksichtigung der bildungs- und sozialpolitischen Aufgabenstellung der Einrichtung, aber auch von  unternehmerischen Gesichtspunkten, z. B. des Zusammenhangs zwischen Preis und Nachfrage oder zwischen Preisgestaltung und Kaufkraft der Rostocker Bevölkerung, auf 50.000 EUR im Jahr festgelegt wurde.

 

Des Weiteren sollen in der neuen Entgeltordnung die Erfahrungen der Arbeit mit der alten Ordnung aus fast zehn Jahren berücksichtigt werden. So wurden Definitionslücken geschlossen, Überflüssiges entfernt, Festlegungen eindeutiger formuliert, aber auch Veränderungen in den internen Verwaltungsabläufen berücksichtigt. Dadurch werden sowohl die interne als auch die auf die Kundinnen und Kunden orientierte Handhabbarkeit der Ordnung optimiert.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Erhöhung der jährlichen Erträge und Einzahlungen aus Entgelten um ca. 50.000 Euro

 

Teilhaushalt: 43

Produkt: 27101

 

Haushalts-jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

private Benutzungsentgelte

20.000

-----

20.000

-----

2013

private Benutzungsentgelte

50.000

-----

50.000

-----

2014

private Benutzungsentgelte

50.000

-----

50.000

-----

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.04.2012 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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24.04.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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09.05.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen