Beschlussvorlage - 2012/BV/3132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - am 12.07.12 zurückgezogen und durch 2012/BV/3650 ersetzt

 

Bewerber, die mindestens 5 Jahre ehrenamtlich bei den Freiwilligen Feuerwehren Rostock engagiert tätig waren, werden bei internen Stellenausschreibungen der Hansestadt Rostock berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschriften:

Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz

§ 22 Abs. 3 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:

 

Eine Stellenausschreibung ist die allgemeine Aufforderung, sich auf eine freie Stelle zu bewerben. Sie dient der Objektivität und Legalität der Stellenbesetzung und soll das Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Ämtern gewährleisten.

 

Grundsätzlich soll gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz jeder nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichem Amt haben.

Deshalb kommt dem Gebot der Gleichbehandlung und der Transparenz bei Ausschreibungen öffentlicher Ämter größere Bedeutung zu als in der freien Wirtschaft.

Eine externe Stellenausschreibung richtet sich deshalb immer an einen unbestimmten Personenkreis.

 

Eine interne Stellenausschreibung richtet sich entsprechend des personalpolitischen Grundsatzes des Vorranges eines innerbetrieblichen Aufstieges vor einem Einstieg von außen, an alle Beschäftigte der Dienststelle oder an eine bestimmte Gruppe von ihnen. Hierbei wird beabsichtigt, den Beschäftigten die Wahrnehmung innerbetrieblicher Entwicklungs- und Aufstiegschancen entsprechend ihren Fähigkeiten, Neigungen und Berufsvorstellungen zu ermöglichen und damit innerhalb der Dienststelle eine offene Bewerberkonkurrenz zuzulassen.

 

Eine Berücksichtigung von ausgewählten, externen Bewerbern bei internen Stellenausschreibungen ist rechtlich problematisch und könnte einerseits gegen Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz verstoßen, andererseits dem Anliegen interner Stellenausschreibungen widersprechen.

 

Um aber dem besonderen Anliegen der Freiwilligen Feuerwehren und deren ehrenamtlichen Engagement Rechnung zu tragen ist beabsichtigt, den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren Rostock die Möglichkeit zu geben, sich bei internen Stellenausschreibungen zu beteiligen.

 

Die Berufsfeuerwehr Rostock wird zu einem erheblichen Anteil durch die Freiwillige Feuerwehr Rostock unterstützt. Die Berufsfeuerwehr wird dadurch entlastet und der Ausbildungsstand der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auf einem hohen Stand gehalten.

 

Um im Bereich des Brandschutzes (Einsatzdienst Feuerwehr) als Truppmann eingesetzt werden zu können, absolviert das ehrenamtliche Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr einen 70 Stunden umfassenden Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1). Im Anschluss sind die Lehrgänge “Sprechfunker“ (16 Std) und “Atemschutzgeräteträger“ (25 Std) zu belegen. Nachfolgend wird dieser durch die Truppmannausbildung Teil 2 ergänzt. Hierbei handelt es sich um ein Stundenvolumen von mindestens 80 Std. über einen Zeitraum von zwei Jahren. Ziel ist eine Vertiefung der zuvor erworbenen Kenntnisse sowie die Vermittlung ortsbezogener Spezifikationen. Es schließt sich ein 35-stündiger Truppführerlehrgang an, der auf Kreisebene durchgeführt wird.

 

Für Führungsfunktionen werden an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz die Lehrgänge Gruppenführer und Zugführer (70 Std) durchgeführt.  Die Voraussetzungen für die Mitarbeit in einer Technischen Einsatzleitung bedingt darüber hinaus die Absolvierung eines Lehrganges “Einführung in die Stabsarbeit“.

 

Durch diese Ausbildungen und eine langjährige ehrenamtliche aktive Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr verfügen deren Mitglieder über vielfältige, wertvolle Erfahrungen, vor allem im Bereich der Führungs- und Teamfähigkeiten. Darüber hinaus verfügen sie über wertvolle Kompetenzen aus unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten.

 

Zur Nutzung dieser erworbenen Kompetenzen und zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Freiwilligen Feuerwehr Rostock sollen Bewerbungen von langjährigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Rostock zukünftig bei internen Stellenausschreibungen der Hansestadt Rostock berücksichtigt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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21.02.2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen