Antrag - 2012/AN/3128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt eine Prüfung der Sanierung und Erneuerung des Freibades der Neptunschwimmhalle. Dabei inbegriffen ist die Prüfung einer alternativen Energieerzeugung auf der Basis moderner geothermischer Energiebereitstellungsverfahren.
Der Oberbürgermeister wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt.

Zudem sind in die Prüfung eine Überdachung sowie weitere Witterungsschutzvarianten einzubeziehen.

 

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Sachverhalt:

 

Seit Jahren bemühen sich unterschiedlichste Personen, Gruppen, Parteien und Initiativen um eine Sanierung des Freibades der Neptunschwimmhalle zu einer 8-Bahnen- und
50-Meter-Schwimmanlage inkl. Sprungbecken für ein 5-Meter-Sprungturm. Die Notwendig­keit zur Deckung des Bedarfs an "Wasserzeit" für Rehabilitanten, (Wettkampf-) Sportler, Gesundheitssportler, Freizeitnutzer usw. ist hinlänglich belegt (vgl. Sportstättenentwicklungs­planung der Hansestadt Rostock 2005). Zurückliegende Prüfungen haben bereits technische Lösungen benannt (0002/06-SN).
Eine Umsetzung steht bis heute aus.

 

Mit der erneuten Prüfung und Begutachtung soll die Sanierung und Erneuerung vor allem vor dem Hintergrund der Einbindung alternativer Energiebereitstellungsverfahren (Erdwärmekollektoren, Erdwärmesonden, Grundwasserwärmepumpen) analysiert werden. Die gegenwärtigen zum Teil 100-prozentigen Fördermöglichkeiten von Bundesprogrammen sind dabei zwingend einzubeziehen (z. B. für Kommunen" das "ERP-Umwelt- und Energie­effizienzprogramm" der KfW-Bankengruppe).

 

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gez.                                                                       gez.                                                         gez.
Dr. Rolando Schadowski                            Dr. Ulrich Seidel                            Thomas Asendorf

 

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Beschlüsse

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15.02.2012 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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23.02.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.02.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen