Stellungnahme - 2012/AN/3084-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hält den Vorschlag zur vollständigen Übernahme der Anteile an der Flughafen Rostock-Laage Güstrow GmbH (RLG) durch die RVV nicht für zielführend  und lehnt diesen Vorschlag ab.

 

Es ist festzuhalten, dass bei einer vollständigen Übernahme der Gesellschafteranteile der RLG durch die Hansestadt der jährliche Verlustausgleich von derzeit anteiligen 974 TEUR auf insgesamt 1,8 Mio. EUR steigen würde. Da die RVV nicht in der Lage ist, die in diesem Fall zusätzlich benötigten 826 TEUR bereitzustellen, würde sich in dieser Höhe eine Haushaltsbelastung für die Hansestadt ergeben. Auch eine etwaige Kaufpreisfinanzierung erscheint aus jetziger Sicht fraglich.

 

Kommunale Gesellschafter der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH (RLG) sind die RVV GmbH als 100%iges Tochterunternehmen der Hansestadt Rostock, der Landkreis Rostock und die Stadt Laage. Ihre Finanzkraft ist mit der Unterhaltung der Infrastruktureinrichtung Flughafen stark beansprucht. Daher sind die Gesellschafter häufig im Austausch mit den zuständigen Instanzen der Landesregierung, um die Leistungsfähigkeit der RLG zu sichern.

 

Die derzeitigen Verhandlungen der Gesellschafter sind zum einen darauf ausgerichtet, regelmäßige und planbare Zuschüsse des Landes  MV in ausreichender Höhe zu generieren. Zum anderen wird das Ziel verfolgt, eine Beteiligung des Landes am Flughafen mit einem Gesellschafteranteil in Höhe von mindestens 25,1 % zu erreichen.

 

Diese strategischen Zielsetzungen haben gegenwärtig Vorrang bei den Gesellschaftern, zumal sie kurz- und mittelfristig realisierbar erscheinen, was für den Geschäftsbetrieb und die Entwicklung des Flughafens von hoher Bedeutung ist.

 

Abgesehen von der unbestrittenen Wirkung der Infrastruktureinrichtung Flughafen für das gesamte Land MV profitiert neben der Hansestadt Rostock insbesondere der Landkreis Rostock von der Existenz der RLG. Zur Bündelung der Interessen und zur Verteilung der Lasten ist daher in der jetzigen Situation eine gemeinsam ausgeübte Funktion als Gesellschafter sinnvoll.    

 

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Beschlüsse

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21.02.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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07.03.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben