Änderungsantrag - 2011/AN/2867-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Im Satz 1 wird: „ ……durch einen unabhängigen Kunstbeirat….“ gestrichen und ersetzt durch „durch den Kulturausschuss…..“

 

Satz 2 wird ersetzt durch: „Für das Verfahren gibt sich der Kulturausschuss bis zur Sitzung im April 2012 in Abstimmung mit der Verwaltung eine Geschäftsordnung.“

 

neue Fassung lautet:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig alle  Belange von Kunst im öffentlichen Raum durch den Kulturausschuss beratend behandeln zu lassen.

Für das Verfahren gibt sich der Kulturausschuss bis zur Sitzung im April 2012 in Abstimmung mit der Verwaltung eine Geschäftsordnung.

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Begründung:

Die Bildung eines zusätzlichen Beirates erfordert zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen, die durch eine Beauftragung und Zuständigkeit des Kulturausschusses gespart werden können.

 

 

gez.

Dr. Steffen Wandschneider

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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01.02.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt