Beschlussvorlage - 2012/BV/3090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet der Grundstücke im Stolteraer Ring 1 bis 3 am Diedrichshäger Kreisel soll der Bebauungsplan für das Sondergebiet Nr. 01.SO.127.1 „Ortsteilzentrum Diedrichshagen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB neu aufgestellt werden.

 

 

 

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden       durch die Wiesenfläche des Pferdezuchtbetriebes im Waldweg

im Osten              durch die Doberaner Landstraße und die nördlich davon gelegene Feldhecke

im Süden              durch den Stolteraer Weg

im Westen              durch die Wohnbebauung auf der Nordseite des Stolteraer Weges sowie den                             Pferdezuchtbetrieb im Waldweg.

 

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V

                                                                      § 3 Abs.2 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Satzungsbeschluss Nr. 448/99-BV vom 01.12.1999

                                                                      Beitrittsbeschluss Nr. 354/00-BV vom 12.07.2000

 

 

Sachverhalt:

 

Der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.127.1 für das Sondergebiet „Ortsteilzentrum Diedrichshagen“ liegt der seit dem 19.10.2000 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 01.SO.127 „Ortsteilzentrum Diedrichshagen“ zugrunde. Auf seiner Grundlage wurde die einst städtebaulich-räumlich ungestaltete Freifläche an einer unübersichtlichen Kreuzung in zentraler Ortslage mit dem nunmehr aus drei Häusern im Stolteraer Ring 1 bis 3 bestehenden Zentrum zur Grundversorgung der Einwohner und Gäste, zur funktionellen und gestalterischen Aufwertung der Ortsmitte bebaut und mit dem Bau des Kreisels Sicherheit und Verkehrsfluss an der Kreuzung erhöht.

 

Bei der Umsetzung seiner Planinhalte traten insbesondere bezüglich der Versorgungseinrichtungen lange Zeit wirtschaftlich begründete Ansiedlungsprobleme auf. Diese resultierten vorrangig aus der besonderen Lage des Ortsteils (Stadtrand, Küstennähe und damit nur halber Einzugsbereich, Tourismusraum führt zu saisonalen Bedarfsunterschieden). Im Ergebnis war deshalb ab 2007 eine Bebauung zu begrüßen, die die Planungsziele so weit wie irgend möglich umsetzte.

 

Dabei traten jedoch einige im Einzelnen vertretbare Abweichungen zu den Festsetzungen des B-Planes Nr. 01.SO.127 auf, die in ihrer Gesamtheit schließlich die Grundzüge der Planung berühren und damit eine planungsrechtliche Neuordnung erfordern. Eine Reihe von Abweichungen resultierte bereits aus der erst nach Planaufstellung möglichen, positiv zu wertenden Änderung der nunmehr mittig liegenden Zufahrtslösung zum Zentrum über den 5. Kreiselarm (z.B. Vorplatzgröße und -gestaltung, Lage und Größe der Stellplatzanlage). Andere Abweichungen betreffen die überwiegende Ansiedlung von im B-Plan als Ausnahmen definierten Nutzungen (z.B. mehr Beherbergung als Versorgung) oder auch die in den nördlich angrenzenden Landschaftsraum hineinreichende Stellplatzanlage bei gleichzeitiger Erhöhung des Grünanteils im westlichen Teil des Zentrums.

 

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.127.1 werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         rechtliche Sicherung der auf der Basis des B-Plans Nr. 01.SO.127 errichteten Bebauung und Nutzungen inklusive erteilter Befreiungen

·         überprüfende Analyse bisheriger Planungsziele und Übernahme unverzichtbarer planungsrechtlicher Prämissen zur fortführenden Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung in Diedrichshagens Ortsmitte.

 

Da die Errichtung des Ortsteilzentrums nahezu abgeschlossen ist, ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB zur weitgehend einen Bestand klarstellenden Neuaufstellung des Bebauungsplanes möglich und sinnvoll. Die mit der Neuaufstellung verbundene östliche Erweiterung des Geltungsbereiches resultiert lediglich aus der Neuordnung der grünordnerischen Belange im Ortsteilzentrum; sie beinhaltet also keine bauliche Erweiterung desselben.

 

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche Handel dar. Somit wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 3,7 ha.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten, Erschließungskosten, Unterhaltungskosten für hergestellte Grün- und Verkehrsflächen werden vom Investor getragen.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.03.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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15.03.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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21.03.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.04.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen