Stellungnahme - 2012/DA/3071-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (FDP), Dr. Rolando Schadowski (FDP), Thomas Asendorf (FDP)
Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2012
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.02.2012
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Sachverhalt:
Materiell-rechtlich bestehen gegen den Inhalt des Antrages (Zusammenschluss in Gruppe/ Anerkennung Gruppe/ Ausstattung Gruppe) keine Einwendungen. Zumindest hier nicht erkennbar, liegen für den als dringlich gestellten Antrag, objektiv keine dringlichen Gründe vor. Dies bedeutet einen Verstoß gegen § 29 Abs. 4 KV M-V.
Formal-rechtlich liegt ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 2 und § 6 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft vor.
Weder Antrag selbst noch dessen reklamierte Dringlichkeit werden begründet.
Ich unterstelle, dass es sich bei der Erwähnung der Hauptsatzung in Ziffer 2 des Beschlusses um ein redaktionelles Versehen handelt.
Der Betreff weist die Angelegenheit als Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft aus. Ziffer 3 sieht dem Betreff entsprechend vor, die Geschäftsordnung anzupassen. Die Hauptsatzung zu ändern, hielte ich für unangemessen und systemwidrig.
Roland Methling