Anregung - 2012/AR/3064

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Beratungsfolge

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Fragestellung:
 

Besteht trotz der Aussetzung der Beschlussfassung zum Bebauungsplan 16.W.43 „Nienhagen“ die Möglichkeit für das Baufeld 11 vorgezogenes Baurecht zu erhalten?

 

Gemäß Gutachten zur Flächenvorsorge – Seehafenentwicklung Poppendorf vom
Mai 2010 besteht seitens der bauleitplanerischen Voruntersuchung kein Konflikt zwischen der möglichen Hafenerweiterung und der Wohnraumbebauung im Innenbereich von Nienhagen. Zumal in der Gesamtkarte mit den planungsrechtlichen Ständen der betroffenen Gemeinden Nienhagen komplett als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Auch in der Grundkarte der räumlichen Ordnung vom August 2011 sind im Innenbereich der Gemeinde Nienhagen keine Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Gewerbe und Industrie ausgewiesen.

Auch nach Aussage des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung ist das Baufeld 11 nicht für eine mögliche Hafenerweiterung zu betrachten. Hintergrund für die Dringlichkeit meiner Anfrage sind zum einen die derzeitige Wohnsituation meiner Familie und auch finanziell lässt sich dieser Stillstand nicht länger für uns durchhalten. Diesbezüglich bitte ich um eine schnellstmögliche Lösung.

 

 

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Beschlüsse

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01.02.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben