Nachtrag Beschlussvorlage - 2011/BV/2924-05 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.      Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der Haushaltsplan und die Anlagen werden gemäß Anlagen 2 – 13 fortgeschrieben.

2.      Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das städtebauliche Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.      Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 14.452.700,00 EUR zur anteiligen Abdeckung der planmäßigen Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

Sachverhalt:

1.      Entsprechend der Anmeldungen der Organisationseinheiten (OE) ergibt sich nachfolgende Fortschreibung der Haushaltssatzung:

 


1.1 Im Ergebnishaushalt

- in EUR -

 

von

um

auf

 

a)  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

481.093.200,00

21.510.600,00

502.603.800,00

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

512.066.800,00

4.989.700,00

517.056.500,00

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

./. 30.973.600,00

16.520.900,00

./. 14.452.700,00

 

 

 

 

b)  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0,00

0,00

0,00

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

0,00

0,00

0,00

 

 

 

 

c)  das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen

./. 30.973.600,00

16.520.900,00

./. 14.452.700,00

 

 

 

 

     die Einstellung in Rücklagen

0,00

0,00

0,00

     die Entnahmen aus Rücklagen

    

0,00

14.452.700,00

14.452.700,00

Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

./. 30.973.600,00

30.973.600,00

0,00

 

1.2 Im Finanzhaushalt

- in EUR -

 

von

um

auf

 

a)  die ordentlichen Einzahlungen

472.356.600,00

5.067.900,00

477.424.500,00

die ordentlichen Auszahlungen

475.361.300,00

4.082.000,00

479.443.300,00

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

./. 3.004.700,00

985.900,00

./. 2.018.800,00

 

 

 

 

b)  die außerordentlichen Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

die außerordentlichen Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

 

 

 

 

c)  die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

64.175.700,00

10.640.000,00 

74.815.700,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

78.319.300,00

14.601.200,00

92.920.500,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

./. 14.143.600,00

./. 3.961.200,00

./. 18.104.800,00

 

 

 

 


d)  die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

24.888.800,00

10.091.500,00

34.980.300,00

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

7.740.500,00

6.765.900,00

14.506.400,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

17.148.300,00

3.325.600,00

20.473.900,00

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

- in EUR -

 

von

um

auf

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt

14.143.600,00

3.961.200,00

18.104.800,00

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

- in EUR -

 

 

von

um

auf

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

5.204.200,00

1.380.000,00

6.584.200,00

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt:

- in EUR -

 

von

um

auf

 

191.000.000,00

-

191.000.000,00

 

Im Ergebnis- und Finanzhaushalt sind zahlenmäßig die internen Leistungsverrechnungen (ILV) in Höhe von 0,6 Mio. EUR enthalten. In der nachfolgenden Darstellung der beiden Haushalte hat der Gesetzgeber jedoch die ILV ausgeschlossen.

 

2.      Mit dem Nachtrag zum Entwurf der Haushaltssatzung ergibt sich nachfolgende Entwicklung für den Ergebnis- und den Finanzhaushalt

 

2.1  Ergebnishaushalt (ohne interne Leistungsverrechnung)

 

Die folgende Übersicht zeigt die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt:

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

von

um

auf

Erträge einschl. Zinserträge u. sonstige Finanzerträge

480,5

21,5

502,0

Aufwendungen einschl. Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen

     darunter: Abschreibungen

511,5

 

 

32,5

5,0

 

 

./. 0,1

516,5

 

 

32,4

ordentliches Ergebnis

./. 31,0

16,5

./. 14,5

Entnahme Kapitalrücklage

-

14,5

14,5

Jahresergebnis

./. 31,0

31,0

0,0


Mit dem Anfang Dezember 2011 übergebenen Entwurf des Ergebnishaushaltes wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 31,0 Mio. EUR ausgewiesen. In den Aufwendungen waren Abschreibungen in Höhe von 32,5 Mio. EUR veranschlagt, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes 2012 im ersten doppischen Haushalt den Haushaltsausgleich nach      § 16 Abs. 1 GemHVO nicht ermöglichten.

 

Mit der ersten Änderung zur GemHVO-Doppik und der GemKVO-Doppik vom 13. Dezember 2011 wurde der § 18 Abs. 2 hinsichtlich des Ausgleichs von Jahresfehlbeträgen geändert. Fehlbeträge, die durch planmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden sind, können durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage gedeckt werden. Mit dem Nachtrag zum Entwurf des Haushaltsplanes 2012 wird eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage nach § 18 Abs. 2 GemHVO in Höhe von 14,5 Mio. EUR geplant und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Darüber hinaus wurden Erträge in Höhe von 13,7 Mio. EUR aus der Auflösung von Sonderposten zum Anlagevermögen in den Ergebnishaushalt eingeplant. Da nach wie vor die Höhe der Sonderposten noch nicht abschließend ermittelt worden sind, wurde eine vorsichtige Schätzung des Planansatzes vorgenommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Hansestadt Rostock in den zurückliegenden Jahren eine Förderung ihrer Investitionsmaßnahmen von mehr als 50 % erhalten hat.

 

Ein Abbau des bislang ausgewiesenen Jahresfehlbetrages ist insbesondere durch folgende Veränderungen der Haushaltsansätze möglich:

 

3,8

zusätzliche FAG Mittel

14,5

Erträge aus Auflösung Kapitalrücklage (FAG)

13,7

Erträge aus Auflösung Sonderposten

-1,5

Verlustausgleich Theater GmbH

 

 

2.2  Finanzhaushalt (ohne interne Leistungsverrechnung)

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt:

 

                                                                                   - in Mio. EUR -

 

von

um

auf

laufende Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

472,3

4,6

476,9

laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

475,3

3,6

478,9

Saldo Verwaltungstätigkeit

./. 3,0

1,0

./. 2,0

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

64,2

10,6

74,8

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

78,3

14,6

92,9

Saldo Investitionstätigkeit

./. 14,1

4,0

./. 18,1

 

 

 

 

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Umschuldung (8,6 Mio. EUR)

14,1

12,6

26,7

 

 

 

 

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten und Umschuldung

7,7

6,8

14,5

davon:

 

 

 

Auszahlung zur Umschuldung

-

8,6

8,6

Auszahlung zur Tilgung

7,7

1,8

5,9

 

 

 

 

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (einschl. Saldo durchlaufende Gelder 0,4 Mio. EUR)

./. 10,7

2,4

./. 8,3

 

Der Entwurf des Finanzhaushaltes 2012 wies einen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3,0 Mio. EUR aus. Mit dem Nachtrag zum Finanzhaushalt konnte der Saldo um 1,0 auf 2,0 Mio. EUR reduziert werden. Der nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO geforderte Jahresausgleich konnte damit noch nicht erreicht werden.

 

Die Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte insbesondere durch nachfolgende Haushaltsansätze erreicht werden:

 

3,8

Einzahlung FAG

-1,5

Verlustausgleich Theater GmbH

0,4

Zinsauszahlungen

-0,4

Übertragung für zweckgebundene Mittel

-1,3

diverse Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betrug im Entwurf des Finanzhaushaltes 2012 14,1 Mio. EUR. Mit Erstellung des Nachtrages des Finanzhaushaltes sind weitere Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt, so dass die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen um 4,0 auf 18,1 Mio. EUR erhöht werden musste. Dazu folgende Übersicht:

 

Veränderungen des Finanzhaushalts aus der Investitionstätigkeit

             

- in Mio. EUR -

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Planentwurf Dezember 2011

. /. 14,1

Grundstücksverkäufe

+ 2,3

Grundstücksankäufe

./. 0,9

Investitionen des KOE (Immobilienübertragung Schulen und Sport)

./. 2,3

Erstausstattung des Konservatoriums

./. 0,4

Ausstattung Neubau Sporthallen

./. 0,2

Löschwasserteich Satower Str.

./. 0,2

Baumpflanzungen

./. 0,2

Rechnungen für investive Maßnahmen im Bereich Gemeindestraßen mit Zahlungstermin im Januar

./. 0,5

Entnahme Rücklage BOS Digitalfunk

./. 0,7

BOS Digitalfunk Anteil Rettungsdienst

./. 0,5

Investitionen des KOE (Immobilienübertragung Kunsthalle)

./. 0,2

Investitionen Kulturhistorisches Museum (Refektorium und Besucherleitsystem)

./. 0,1

Ersatzbeschaffung Lernmittel - Gebrauchs- und Verbrauchsmittel, Rechnungen des Jahres 2011 mit Fälligkeit 2012 im Bereich Schulen und Sport

./. 0,1

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 17.01.2012

./. 18,1

 

 

Mit der weiteren Übertragung von Immobilien an den KOE am 31.12.2011 wird auch der dazugehörige Kapitaldienst übernommen. Mit dem Nachtrag zum Finanzhaushalt werden somit die Auszahlungen zur Tilgung von Krediten für Investitionen um 1,8 auf 5,9 Mio. EUR reduziert. Darüber hinaus sind erstmals die Ansätze für Umschuldung in Einzahlung und Auszahlung in Höhe von 8,6 Mio. EUR veranschlagt, die jedoch nicht zahlenmäßig in die Haushaltssatzung 2011 übernommen werden, da sie durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigungspflichtig sind.

 

Unter Berücksichtigung der Verringerung des Saldos der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (2,0 Mio. EUR), der Auszahlungen zur Tilgung von Krediten für Investitionen (5,9 Mio. EUR) sowie der Differenz aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern in Höhe von 0,4 Mio. EUR ist eine geplante Aufnahme von Kassenkrediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 8,3 Mio. EUR erforderlich.

 

Die Abweichungen für die Teilhaushalte und die Produkte sind der Anlage 4 zu entnehmen.
 

3.      Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat am 13.12.2011 Änderungen und Ergänzungen zum Regelwerk NKHR-Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Mit den Verwaltungsvorschriften haben sich neben inhaltlichen Vorgaben auch zahlreiche Muster/Vordrucke geändert, die der Bürgerschaft mit dem Nachtrag zur Haushaltssatzung 2012 übergeben werden. Nachfolgende Vordrucke haben sich für die Haushaltsaufstellung geändert:

 

-          Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres

-          Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen zum Ende des Haushaltsjahres

-          Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum

-          Übersicht über Erträge und Aufwendungen

-          Investitionsprogramm

-          Finanzhaushalt

-          Teilhaushalt mit Übersicht über die zugeordneten Produkte und Darstellung der wesentlichen Produkte

 

Insbesondere der Vordruck der Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum ersetzt die Übersicht zur Berechnung der sogenannten freien Finanzspitze und soll Auskunft zur Liquidität der Hansestadt Rostock geben (Anlage 11). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Feststellung zum Jahresabschluss 2011 noch nicht erfolgt ist und damit wesentliche Ausgangsdaten nicht vorliegen, um diese Übersicht vollständig zu erarbeiten.

 

4.      Haushaltsansätze, die noch nicht in ihrer Höhe ermittelt bzw. in vollem Umfang in den Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt veranschlagt sind:

 

-          Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen

-          Entgeltzahlungen der Altersteilzeit (entfallender Aufwand)

-          Auflösung von Rückstellungen für Urlaubs- und Überstunden

-          ertragswirksame Auflösung der errechneten Höhe der Sonderposten

-          Auflösung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung

-          Veranschlagung von aktivierten Eigenleistungen für Investitionen

-          Interne Leistungsverrechnungen zwischen den Teilhaushalten

 

Mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind die Werte zu ermitteln und einzustellen.
 


Für das städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß 165 des Baugesetzbuches ist eine Sonderrechnung zu führen. Für die einzelnen Sanierungsgebiete sind zukünftig Haushaltssatzungen und Haushaltspläne mit Anlagen zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Arbeitsprozess ist in der Verwaltung noch nicht abgeschlossen.

 

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Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.01.2012 - Finanzausschuss - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

1.              Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der Haushaltsplan und die Anlagen werden gemäß Anlagen 2 - 13 fortgeschrieben.

2.              Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das städtebauliche Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.              Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 14.452.700,00 EUR zur anteiligen Abdeckung der planmäßigen Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik beschlossen.

 

 

 

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31.01.2012 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

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31.01.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

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15.02.2012 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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21.02.2012 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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21.02.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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23.02.2012 - Kulturausschuss - abgelehnt

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23.02.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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28.02.2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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28.02.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

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07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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27.03.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben