Antrag - 2012/AN/3051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Sicherstellung der Trainings- und Wettkampfbedingungen für Kinder, jugendliche und erwachsene Sportler am Bundesstützpunkt Short Track. Dazu ist der Bandenschutz nach den Normen der Internationalen Skating Union zu gewährleisten. Zur Gewährleistung des Bandenschutzes werden die finanziellen Mittel in Höhe von 53.000 Euro aus dem städtischen Haushalt, des Sportamtes sofort zur Verfügung gestellt. Die Refinanzierung ist gesichert durch die Haushaltsüberschüsse aus 2011.

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Sachverhalt:

Die Internationale Skating Union (ISU) legt fest, welche Sicherheitsbestimmungen durch Ausrichter internationaler Skatingwettkämpfe zu gewährleisten sind. Diese Bestimmungen sichern ab, dass den Sportlern keine gesundheitlichen Risiken bei der Durchführung von Wettkämpfen drohen.

 

Rostock ist im Bereich Short Track Bundesleistungszentrum und somit Ausrichter internationaler Wettkämpfe. Die weitere Durchführung internationaler Wettkämpfe in der Eissporthalle setzt voraus, dass die Sicherheitsbestimmungen der ISU eingehalten werden. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Der Bandenschutz entspricht auf Grund von Mattenverschleiß nicht den Bestimmungen und muss dazu umgehend erneuert werden. Eine Nichtgewährleistung zöge ein Einschränken der Trainingsbedingungen und das Streichen internationaler Short Track-Wettkämpfe nach sich und damit einen erheblicher Imageverlust der Sportstadt Rostock.

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Finanzielle Auswirkungen:

Kostenvoranschlag: 90 Matten à 487 € netto = 43.866 € netto, entspr. rd. 53.000 € brutto

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Beschlüsse

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18.01.2012 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - abgelehnt

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24.01.2012 - Finanzausschuss - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Sicherstellung der Trainings- und Wettkampfbedingungen für Kinder, jugendliche und erwachsene Sportler am Bundesstützpunkt Short Track. Dazu ist der Bandenschutz nach den Normen der Internationalen Skating Union zu gewährleisten. Zur Gewährleistung des Bandenschutzes werden die finanziellen Mittel in Höhe von 53.000 Euro aus dem städtischen Haushalt, des Sportamtes sofort zur Verfügung gestellt. Die Refinanzierung ist gesichert durch die Haushaltsüberschüsse aus 2011.

 

 

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01.02.2012 - Bürgerschaft - vertagt

 

- bis zur Beratung der zurückgestellten Beschlussvorlage Nr. 2011/BV/1924 zur Haushalts­satzung 2012 vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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28.02.2012 - Finanzausschuss - abgelehnt

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07.03.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt