Stellungnahme - 2012/AF/3044-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Verwaltung bereitet gegenwärtig das Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2018 vor. Grundlage hierfür bildet das von der Bürgerschaft am 07.09.2011 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2011 bis 2018 (Beschl.-Nr. 2011/BV/2425) und der endgültige Haushaltsplanentwurf 2012.

 

Mit Erstellung der Eröffnungsbilanz kann das Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2018 abschließend doppisch aufgestellt werden.

 

Ziel der Verwaltung bleibt der vollständige Abbau des Altfehlbetrages im Jahr 2018.

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012, Stand 30.11.2011, weist im Finanzhaushalt für die Jahre 2012, 2013 und 2014 eine Erhöhung der Kassenkreditinanspruchnahme von insgesamt 15,8 Mio. EUR aus. Damit würde sich ohne Haushaltssicherungskonzept der Altfehlbetrag bis zum Jahr 2018 um diese Kassenkreditneuaufnahme erhöhen.

 

Von der Verwaltung wird derzeit ein Nachtrag zum Haushaltsplanentwurf 2012 erarbeitet, welcher zeitnah der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt wird, so dass eine konkrete Aussage zur Kassenkreditentwicklung erst dann getroffen werden kann.

 

Im doppischen Haushalt spiegeln sich die Konsolidierungsmaßnahmen im Ergebnis- und Finanzhaushalt wider und wirken sich dementsprechend auf die Entwicklung der Kassenkreditinanspruchnahme positiv aus.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2011 und zum Haushaltssicherungskonzept 2011 bis 2018 des Ministeriums für Inneres und Sport vom 19.12.2011 verwiesen.  Mit der Anordnung A3 wurde gemäß § 82 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt, dass die Bürgerschaft mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2012, spätestens aber bis zum 30.06.2012 über ein Haushaltssicherungskonzept beschließt, das die Vorgaben des § 43 der Kommunalverfassung M-V erfüllt.


Das Haushaltssicherungskonzept hat tragfähige Maßnahmen darzustellen, durch die das Entstehen neuer Fehlbeträge vermieden und der Abbau ungedeckter Altfehlbeträge bis zum Jahr 2018 aufgezeigt wird.

 

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Beschlüsse

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01.02.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben