Stellungnahme - 2011/AF/2571-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Brückenbauwerke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.01.2012
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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01.02.2012
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Sachverhalt:
1. Für welche Straßenbrücken in der Baulast der Hansestadt Rostock sind Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten bis 2018 zwingend notwendig? Wie hoch ist jeweils der überschlägig geschätzte Sanierungsaufwand je Bauwerk in welchem Zeitraum?
2. Für welche Last sind die unter 1. genannten Brücken gegenwärtig zugelassen, bestehen dabei Einschränkungen im Vergleich zur ursprünglich angenommenen Last? Sind weitere Verkehrseinschränkungen aufgetreten?
3. Für welche unter 1. genannten Brücken sind die benötigten Gelder bereits ausreichend in Aussicht gestellt und eingeplant?
4. Für welche der unter 1. genannten Brücken konnten bisher nicht ausreichend Gelder in die Planung aufgenommen werden? Bitte aufschlüsseln nach Bauwerk, Gesamtvolumen und jahresanteilige Summen.
Geplante bzw. bereits begonnene Baumaßnahmen:
1) Grundinstandsetzung der Vorpommernbrücke, BW-Nr. 102
Baujahr: 1985
Zustandsnote: 2,9 - Nov. 2006
noch erforderliche Maßnahmen:
- Betonsanierung der Brückenunterseiten (landseitig und über der
Warnow), aufgrund der massiven Unterschreitung der Betondeckung
- Restarbeiten an den Widerlagern und Brückenlagern
- Neubau der Entwässerungsleitung
Realisierung: - ab Frühjahr 2012 bis Ende 2012
- Arbeiten erfolgen unter der Brücke und haben daher kaum
Auswirkung auf den Verkehr
Finanzierung: im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes gesichert
2) Instandhaltungen/Erneuerung Zugbänder Kreuzungsbauwerk Lütten Klein, Warnowalle, BW-Nr. 137
Baujahr: 1974
Zustandsnote: 3,0 - Sept. 2009
erforderliche Maßnahmen:
- Sicherung der äußeren Randträger des Überbaus durch Setzen von
Querankern, zur Vermeidung des spontanen Verrutschen bzw.
Herabfallen der Randelemente (Los 1)
- partielle Erneuerung der Abdichtung im Kappenbereich, wegen
starker Durchfeuchtung des Überbaus (Los 2)
Realisierung: - ab II. Quartal 2012 bis 2013
- unter Sperrung der äußeren Fahrspuren und temporären
Verkehrseinschränkungen unterhalb der Brücke
- Schwerlastverkehr über die Brücke wird derzeit nicht gestattet, nach
der Reparatur soll die Überfahrt für Schwerverkehr wieder
freigegeben werden
Finanzierung: für Los 1 im Haushalt 2012 des Tief- und Hafenbauamtes gesichert
3) Ersatzneubau Stützwand Bahnhofstraße / Am Güterbahnhof, BW-Nr. St 34
Baujahr: unbekannt
Zustandsnote: 3,8 Juli 2010
bereits realisierte Arbeiten:
- Sofortsicherungsmaßnahmen, Verstärken der Wand in akuten
Bereichen
- Verschieben des Verkehrsraumes, da die Standsicherheit nicht
gegeben ist
erforderliche Maßnahmen: Ersatzneubau
Realisierung: Entwurfsplanung, Baudurchführung voraussichtlich ab III. Quartal 2012 bis 2013
Finanzierung: im Haushalt 2012 des Tief- und Hafenbauamtes gesichert
4) Grundinstandsetzung der Brücke Tessiner Straße über Gleise DB AG, BW-Nr. 105
Baujahr: 1970
Zustandsnote: 2,8 Nov. 2010
erforderliche Maßnahmen:
- Rissverpressung und Betoninstandsetzung des gesamten Bauwerkes
- Erneuerung der Abdichtung wegen starker Durchfeuchtung des
Überbaus
- Instandsetzung der Brückenausstattung (Kappen, Schutzplanken,
Geländer, Berührungsschutz)
Realisierung: - ab III. Quartal 2012 bis Ende 2012
- unter halbseitiger Sperrung für den Verkehr
- derzeitige Brückenklasse 30/30 bleibt auch nach der Instandsetzung
erhalten
Finanzierung: im Haushalt 2012 des Tief- und Hafenbauamtes gesichert
5) Ersatzneubau der Schleusenbrücke im Mühlendamm, BW-Nr. 109
Baujahr: 1887
Zustandsnote: 3,5 Okt. 2009
bereits realisierte Arbeiten:
- Herstellung der Umfahrung, einschl. Leitungsumverlegung
erforderliche Maßnahmen:
- Abbrucharbeiten der alten Brücke
- Erkundung des Gründungsbereiches der neuen Brücke
- Ersatzneubau
Realisierung: voraussichtlich ab IV. Quartal 2012 bis 2014
Finanzierung: seit 2009 im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes gesichert
6) Wehrbrücke im Mühlendamm, BW-Nr. 111
Baujahr: 1937
Zustandsnote: 2,0 Juni 2009
erforderliche Maßnahmen:
- Anpassung der Brücke im Zuge der Realisierung des Hochwasser-
schutzes im Bereich des Mühlendammes (Maßnahme des StALU)
und eventuelle Erhöhung der Tragfähigkeit, da derzeitige
Brückenklasse nur 30/30
Realisierung: Vorplanung 2012, Baudurchführung voraussichtlich 2014
Finanzierung: nicht gesichert
7) Grundinstandsetzung des Rad- und Gehwegteils Petribrücke, BW-Nr. 100
Baujahr: 1913
Zustandsnote: 3,5 - Juni 2009
bereits realisierte Arbeiten:
- Einbau von Lagern zur Sicherung des ehemaligen Klappteils
einschließlich des Gegengewichtes
- Schließen der Fuge zwischen dem Straßenbahnteil und dem Radweg
zur Vermeidung des Eindringens von Niederschlag in den
Klappenkeller
noch erforderliche Maßnahmen:
- komplette Erneuerung des Korrosionsschutzes (Stahlbau)
- Ersatz von stark zerstörten Stahlbauteilen
- Erneuerung des Bohlenbelages auf der Brücke
Realisierung: Planung 2012, Baudurchführung 2013
Finanzierung: ab 2012 im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes gesichert
8) Petribrücke Straßenbahnteil, BW-Nr. 101
Baujahr: 1913
Zustandsnote: 3,0 Okt. 2010
erforderliche Maßnahmen: Grundinstandsetzung
Realisierung: Planung 2013, Baudurchführung voraussichtlich 2015
Finanzierung: für Planung in 2012 gesichert,
für Bauausführung noch offen
9) Reparatur der Bahnhofsdrehbrücke Warnemünde über den Alten Strom, BW-Nr. 152
Baujahr: 1903
Zustandsnote: 2,4 Okt. 2011
bereits realisierte Arbeiten: Instandsetzung der Brücke (ohne Mechanik)
erforderliche Maßnahmen: Reparatur des zerstörten Brückenantriebes
Realisierung: vorgesehen in 2012
Finanzierung: im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes gesichert
10) Brücke Rennbahnallee, BW-Nr. 121
Baujahr: 1930
Zustandsnote: 2,7 Nov. 2010
erforderliche Maßnahmen: Grundinstandsetzung oder Ersatzneubau, derzeitige Brückenklasse 30/30
Realisierung: Voruntersuchungen ab 2013, Baudurchführung voraussichtlich 2015
Finanzierung: nicht gesichert
11) Brücke Schonenfahrer Straße über den Kayenmühlenbach, BW-Nr. 116
Baujahr: 1979
Zustandsnote: 2,9 Okt. 2010
erforderliche Maßnahmen: Erneuerung und Herstellen eines neuen Korrosions-schutzes der Spundbohlen
Realisierung: Planung 2013, Baudurchführung voraussichtlich 2014
Finanzierung: Produktkonto Unterhaltung Brücken und Durchlässe (lfd. Aufwand)
5. Welche Konsequenzen für zukünftige Sanierungsarbeiten zieht die Verwaltung aus den bei der Sanierung der Vorpommernbrücke erst im Bauverlauf aufgetretenen höheren Kosten im Vergleich zur Planung und damit einhergehenden Bauzeitverzögerungen?
Sanierung der Vorpommernbrücke
Sowohl die Verwaltung als auch seitens der Stadt beauftragte Planungsbüros sind grund-sätzlich bestrebt, die jeweiligen Planungen mit einem Höchstmaß an Qualität und Wirtschaft-
lichkeit zu einer ausführungsreifen Ausführungs- und Ausschreibungsunterlage hin zu entwickeln bzw. zu bearbeiten.
Mit der Fragestellung wird unterstellt, dass die Sanierungsplanung des Vorhabens Vorpommernbrücke mangelhaft gewesen sei, in deren Folge es zu höheren Kosten und auch zur Bauzeitverzögerung kam. Dem widerspricht die Verwaltung mit Nachdruck. Bereits im Rahmen der Aufgabenstellung für das Planungsbüro sind sämtliche Kenntnisse zum Bauwerk selbst, wie sie dokumentarisch und auch im Ergebnis der langjährigen und vor allem regelmäßigen Prüfungen des Bauwerkes selbst verfügbar waren eingeflossen. Zudem
sind zusätzliche Erkenntnisse gleichartiger Bauwerke mit parallelem zeitlichen Hintergrund
der damaligen Errichtung eingeflossen. Der Grad der Schädigung verdeckter und überbauter
Bauwerksteile konnte daher nur punktuell festgestellt und daraus schlussfolgernd der Sanierungsumfang ermittelt werden. Erst im Zuge des Freilegens der jeweiligen Bauwerksteile ist festgestellt worden, dass der Grad der Schädigung und somit der Sanierungsumfang erheblich gravierender und somit umfangreicher war als ermittelbar gewesen ist. Beispielhaft sind hier die nicht vorhandene bzw. bei der damaligen Errichtung des Bauwerkes nicht fachgerecht hergestellten, mangelhaften Bitumenabdichtungen sowie zusätzlich fehlende oder bereits verrottete Baustähle, der damalige, statisch-konstruktiv mangelhafte nachträgliche Einbau der Straßenabläufe auf der Südseite der Brücke genannt. Diese Erkenntnisse lagen bis zum Freilegen dieser Bauwerksteile nicht vor bzw. konnten auch vorher nicht ermittelt werden. Letztendlich führten diese ständig neuen Erkenntnisse im Bauablauf zu permanenten Verzögerungen desselben, in der Fachsprache spricht man vom erheblich gestörten Bauablauf, der sowohl zu Bauzeitverzögerungen als eben auch zu höheren Kosten führt.
Dennoch und unter den gegebenen Umständen war und ist es das Ziel, eine Sanierung der
betroffenen Bauwerksteile mit einer bestmöglichen Qualität und höchstmöglichen Dauer-
haftigkeit zu erzielen.
6. Welche Aufwendungen für Straßenbrücken für die die Hansestadt Rostock anteilig zuständig ist werden bis 2018 notwendig?
Allgemeiner Zustand der Ingenieurbauwerke:
Anzahl der einzelnen Bauwerke in der Baulast des Tief- und Hafenbauamtes, unterteilt in unterschiedlichen Konstruktionen:
- Straßenbrücken: 45 Stück, davon 13 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5
davon 1 Stück mit einer Zustandsnote > 3,0
- Fuß- und Radwegbrücken: 33 Stück, davon 10 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5
davon 2 Stück mit einer Zustandsnote > 3,0
- Tunnel und Nebenanlagen: 3 Stück, alle Zustandsnoten <= 2,0
- Verkehrszeichenbrücken: 11 Stück, alle Zustandsnoten <= 2,0
- Lärmschutzwände: 25 Stück, davon 3 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5
- Stützwände: 33 Stück, davon 9 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5
- Durchlässe: 18 Stück, davon 7 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5
(überwachungspflichtig)
In der Summe ergeben sich 168 überwachungspflichtige Ingenieurbauwerke in der Baulast des Tief- und Hafenbauamtes. Zusätzlich wird eine Vielzahl von Durchlässen und Stützmauern verwaltet, welche nicht als Ingenieurbauwerke eingestuft werden.
Bei den Ingenieurbauwerken sind ca. 25% des Bestandes schlechter als 2,5 (Bauwerkszustandsnote). Für die Brücken, sowohl Straßen- als auch Fuß- und Radwegbrücken, beträgt der Anteil sogar fast 30%.
Der Bauwerkszustand von 2,5-2,9 wird als ausreichend bezeichnet, Es werden bei dieser Benotung schon kurzfristige Instandsetzungen der Bauwerke erforderlich. Die Schadens-ausbreitung ist so hoch, dass es mittelfristig zu Standsicherheitsbeeinträchtigungen mit Auswirkungen auf die Nutzung der Bauwerke kommt.
Der Bauwerkszustand von 3,0-3,4 wird als nicht ausreichend bezeichnet, Es werden bei dieser Benotung umgehende Instandsetzungen der Bauwerke erforderlich.
Bedingt durch die Alterung der Bauwerke, deren Nutzung (Verschleiß) und dem stetig wachsenden Bedarf an Schwerverkehr (Wirtschaftstandort) verschlechtert sich der Bauwerkszustand rapide. Zukünftig werden daher weiterhin hohe Aufwendungen für umfangreiche Sanierungsarbeiten und Ersatzneubauten erforderlich sein.
Die Höhe der Aufwendungen ist abhängig von der Art und Größe der Bauwerke. Die jährlichen Aufwendungen können daher stark variieren und werden demzufolge nur auf die jeweiligen Bauvorhaben bezogen. Außerdem kommt es unter anderem durch unvorhersehbare Ereignisse oder starke Schadensausbreitungen zu Planänderungen und zu zeitlichen Verschiebungen der Baumaßnahmen untereinander, so dass die notwendigen Aufwendungen für die Erhaltung und Unterhaltung der Ingenieurbauwerke der Hansestadt Rostock (Baulast Tief- und Hafenbauamt) bis 2018 nicht beziffert werden können.
7. Welche Straßenbrücken werden bis 2018 in der Baulast der HRO neu errichtet? Welche Kosten entstehen für die Stadt hierdurch?
8. Welche anteiligen Kosten entstehen der Stadt bis 2018 für weitere Bauwerke, bei denen die Stadt nicht Baulastträger ist?
Errichtung neuer (zusätzlicher) Ingenieurbauwerke:
Die Errichtung neuer Bauwerke im Jahr 2012 wird vorrangig durch Dritte erfolgen. Die Bauwerke gehen anschließend in die Baulast der Hansestadt Rostock über. Vorwiegend werden im Zusammenhang mit der Erschließung des Petriviertels neue Konstruktionen entstehen.
Die Stadt plant einen Brückenneubau als Fuß- und Radweg über den Zingelgraben in Gehlsdorf.
Straßenbrücken: 7 Stück Petriviertel
Fuß- und Radwegbrücken: 4 Stück Petriviertel, Gehlsdorf-Zingelgraben
Stützwände: 4 Stück Petriviertel, Vorfläche Kröpeliner Tor
Holger Matthäus