Stellungnahme - 2011/AF/2571-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1.      Für welche Straßenbrücken in der Baulast der Hansestadt Rostock sind Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten bis 2018 zwingend notwendig? Wie hoch ist jeweils der überschlägig geschätzte Sanierungsaufwand je Bauwerk in welchem Zeitraum?

2.      Für welche Last sind die unter 1. genannten Brücken gegenwärtig zugelassen, bestehen dabei Einschränkungen im Vergleich zur ursprünglich angenommenen Last? Sind weitere Verkehrseinschränkungen aufgetreten?

3.      Für welche unter 1. genannten Brücken sind die benötigten Gelder bereits ausreichend in Aussicht gestellt und eingeplant?

4.      Für welche der unter 1. genannten Brücken konnten bisher nicht ausreichend Gelder in die Planung aufgenommen werden? Bitte aufschlüsseln nach Bauwerk, Gesamtvolumen und jahresanteilige Summen.

 

 

Geplante bzw. bereits begonnene Baumaßnahmen:

 

1)      Grundinstandsetzung der Vorpommernbrücke, BW-Nr. 102

Baujahr:                            1985

Zustandsnote:              2,9 - Nov. 2006

noch erforderliche Maßnahmen:             

- Betonsanierung der Brückenunterseiten (landseitig und über der    

  Warnow), aufgrund der massiven Unterschreitung der Betondeckung

- Restarbeiten an den Widerlagern und Brückenlagern

- Neubau der Entwässerungsleitung

Realisierung:               - ab Frühjahr 2012 bis Ende 2012

                            - Arbeiten erfolgen unter der Brücke und haben daher kaum  

  Auswirkung auf den Verkehr

Finanzierung:              im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes gesichert

2)      Instandhaltungen/Erneuerung Zugbänder Kreuzungsbauwerk Lütten Klein, Warnowalle, BW-Nr. 137

Baujahr:                            1974

Zustandsnote:              3,0 - Sept. 2009

erforderliche Maßnahmen:

- Sicherung der äußeren Randträger des Überbaus durch Setzen von

  Querankern, zur Vermeidung des spontanen Verrutschen bzw.      

  Herabfallen der Randelemente (Los 1)

- partielle Erneuerung der Abdichtung im Kappenbereich, wegen

  starker Durchfeuchtung des Überbaus (Los 2)

      Realisierung:               - ab II. Quartal 2012 bis 2013

- unter Sperrung der äußeren Fahrspuren und temporären 

  Verkehrseinschränkungen unterhalb der Brücke

- Schwerlastverkehr über die Brücke wird derzeit nicht gestattet, nach

  der Reparatur soll die Überfahrt für Schwerverkehr wieder

  freigegeben werden

Finanzierung:              für Los 1 im Haushalt 2012 des Tief- und Hafenbauamtes gesichert

 

3)      Ersatzneubau Stützwand Bahnhofstraße / Am Güterbahnhof, BW-Nr. St 34

Baujahr:                            unbekannt

Zustandsnote:              3,8 – Juli 2010

bereits realisierte Arbeiten:             

- Sofortsicherungsmaßnahmen, Verstärken der Wand in akuten

  Bereichen

- Verschieben des Verkehrsraumes, da die Standsicherheit nicht

  gegeben ist

erforderliche Maßnahmen:              Ersatzneubau

      Realisierung:               Entwurfsplanung, Baudurchführung voraussichtlich ab III. Quartal 2012 bis 2013

Finanzierung:              im Haushalt 2012 des Tief- und Hafenbauamtes gesichert

 

4)      Grundinstandsetzung der Brücke Tessiner Straße über Gleise DB AG, BW-Nr. 105

Baujahr:                            1970

Zustandsnote:              2,8 – Nov. 2010

erforderliche Maßnahmen:             

- Rissverpressung und Betoninstandsetzung des gesamten Bauwerkes

- Erneuerung der Abdichtung wegen starker Durchfeuchtung des

  Überbaus

- Instandsetzung der Brückenausstattung (Kappen, Schutzplanken,

  Geländer, Berührungsschutz)

      Realisierung:               - ab III. Quartal 2012 bis Ende 2012

- unter halbseitiger Sperrung für den Verkehr

- derzeitige Brückenklasse 30/30 bleibt auch nach der Instandsetzung

  erhalten

      Finanzierung:              im Haushalt 2012 des Tief- und Hafenbauamtes gesichert

 

5)      Ersatzneubau der Schleusenbrücke im Mühlendamm, BW-Nr. 109

Baujahr:                            1887

Zustandsnote:              3,5 – Okt. 2009

bereits realisierte Arbeiten:             

- Herstellung der Umfahrung, einschl. Leitungsumverlegung

erforderliche Maßnahmen:

- Abbrucharbeiten der alten Brücke

- Erkundung des Gründungsbereiches der neuen Brücke

                                          - Ersatzneubau

      Realisierung:               voraussichtlich ab IV. Quartal 2012 bis 2014

      Finanzierung:              seit 2009 im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes gesichert

 

 

6)      Wehrbrücke im Mühlendamm, BW-Nr. 111

Baujahr:                            1937

Zustandsnote:              2,0 – Juni 2009

erforderliche Maßnahmen:             

- Anpassung der Brücke im Zuge der Realisierung des Hochwasser-

  schutzes im Bereich des Mühlendammes (Maßnahme des StALU)

  und eventuelle Erhöhung der Tragfähigkeit, da derzeitige

  Brückenklasse nur 30/30

      Realisierung:               Vorplanung 2012, Baudurchführung voraussichtlich 2014

Finanzierung:              nicht gesichert

 

 

7)      Grundinstandsetzung des Rad- und Gehwegteils Petribrücke, BW-Nr. 100

Baujahr:                            1913

Zustandsnote:              3,5 - Juni 2009

bereits realisierte Arbeiten:             

- Einbau von Lagern zur Sicherung des ehemaligen Klappteils

  einschließlich des Gegengewichtes

- Schließen der Fuge zwischen dem Straßenbahnteil und dem Radweg

  zur Vermeidung des Eindringens von Niederschlag in den

  Klappenkeller                           

noch erforderliche Maßnahmen:             

- komplette Erneuerung des Korrosionsschutzes (Stahlbau)

- Ersatz von stark zerstörten Stahlbauteilen

- Erneuerung des Bohlenbelages auf der Brücke

      Realisierung:               Planung 2012, Baudurchführung 2013

Finanzierung:              ab 2012 im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes gesichert

     

 

8)      Petribrücke Straßenbahnteil, BW-Nr. 101

Baujahr:                            1913

Zustandsnote:              3,0 – Okt. 2010

erforderliche Maßnahmen:              Grundinstandsetzung

      Realisierung:               Planung 2013, Baudurchführung voraussichtlich 2015

Finanzierung:              für Planung in 2012 gesichert,

                             für Bauausführung noch offen

 

 

9)      Reparatur der Bahnhofsdrehbrücke Warnemünde über den Alten Strom, BW-Nr. 152

Baujahr:                            1903

Zustandsnote:              2,4 – Okt. 2011

bereits realisierte Arbeiten:              Instandsetzung der Brücke (ohne Mechanik)

erforderliche Maßnahmen:              Reparatur des zerstörten Brückenantriebes

      Realisierung:               vorgesehen in 2012

      Finanzierung:              im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes gesichert

 

 

10) Brücke Rennbahnallee, BW-Nr. 121

Baujahr:                            1930

Zustandsnote:              2,7 – Nov. 2010

erforderliche Maßnahmen:              Grundinstandsetzung oder Ersatzneubau, derzeitige Brückenklasse 30/30

      Realisierung:               Voruntersuchungen ab 2013, Baudurchführung voraussichtlich 2015

Finanzierung:              nicht gesichert

 

 

 

 

 

11) Brücke Schonenfahrer Straße über den Kayenmühlenbach, BW-Nr. 116

Baujahr:                            1979

Zustandsnote:              2,9 – Okt. 2010

erforderliche Maßnahmen:              Erneuerung und Herstellen eines neuen Korrosions-schutzes der Spundbohlen

      Realisierung:               Planung 2013, Baudurchführung voraussichtlich 2014

Finanzierung:              Produktkonto Unterhaltung Brücken und Durchlässe (lfd. Aufwand)

 

 

 

5.      Welche Konsequenzen für zukünftige Sanierungsarbeiten zieht die Verwaltung aus den bei der Sanierung der Vorpommernbrücke erst im Bauverlauf aufgetretenen höheren Kosten im Vergleich zur Planung und damit einhergehenden Bauzeitverzögerungen?

 

Sanierung der Vorpommernbrücke

     

Sowohl die Verwaltung als auch seitens der Stadt beauftragte Planungsbüros sind grund-sätzlich bestrebt, die jeweiligen Planungen mit einem Höchstmaß an Qualität und Wirtschaft-

lichkeit zu einer ausführungsreifen Ausführungs- und Ausschreibungsunterlage hin zu entwickeln bzw. zu bearbeiten. 

Mit der Fragestellung wird unterstellt, dass die Sanierungsplanung des Vorhabens „Vorpommernbrücke“ mangelhaft gewesen sei, in deren Folge es zu höheren Kosten und auch zur Bauzeitverzögerung kam. Dem widerspricht die Verwaltung mit Nachdruck. Bereits im Rahmen der Aufgabenstellung für das Planungsbüro sind sämtliche Kenntnisse zum Bauwerk selbst, wie sie dokumentarisch und auch im Ergebnis der langjährigen und vor allem regelmäßigen Prüfungen des Bauwerkes selbst verfügbar waren eingeflossen. Zudem

sind zusätzliche Erkenntnisse gleichartiger Bauwerke mit parallelem zeitlichen Hintergrund

der damaligen Errichtung eingeflossen. Der Grad der Schädigung verdeckter und überbauter

Bauwerksteile konnte daher nur punktuell festgestellt und daraus schlussfolgernd der Sanierungsumfang ermittelt werden. Erst im Zuge des Freilegens der jeweiligen Bauwerksteile ist festgestellt worden, dass der Grad der Schädigung und somit der Sanierungsumfang erheblich gravierender und somit umfangreicher war als ermittelbar gewesen ist. Beispielhaft sind hier die nicht vorhandene bzw. bei der damaligen Errichtung des Bauwerkes nicht fachgerecht hergestellten, mangelhaften Bitumenabdichtungen sowie zusätzlich fehlende oder bereits verrottete Baustähle, der damalige, statisch-konstruktiv mangelhafte nachträgliche Einbau der Straßenabläufe auf der Südseite der Brücke  genannt.  Diese Erkenntnisse lagen bis zum Freilegen dieser Bauwerksteile nicht vor bzw. konnten auch vorher nicht ermittelt werden. Letztendlich führten diese „ständig neuen Erkenntnisse“ im Bauablauf zu permanenten Verzögerungen desselben, in der Fachsprache spricht man vom erheblich gestörten Bauablauf, der sowohl zu Bauzeitverzögerungen als eben auch zu höheren Kosten führt.

Dennoch und unter den gegebenen Umständen war und ist es das Ziel, eine Sanierung der

betroffenen Bauwerksteile mit einer bestmöglichen Qualität und höchstmöglichen Dauer-

haftigkeit zu erzielen. 

 

 

 

6.      Welche Aufwendungen für Straßenbrücken für die die Hansestadt Rostock anteilig zuständig ist werden bis 2018 notwendig?

 

Allgemeiner Zustand der Ingenieurbauwerke:

 

Anzahl der einzelnen Bauwerke in der Baulast des Tief- und Hafenbauamtes, unterteilt in unterschiedlichen Konstruktionen:

 

 

 

- Straßenbrücken:                            45 Stück, davon 13 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5

    davon 1 Stück mit einer Zustandsnote    > 3,0

 

- Fuß- und Radwegbrücken:              33 Stück, davon 10 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5

     davon 2 Stück mit einer Zustandsnote > 3,0

 

- Tunnel und Nebenanlagen:                3 Stück, alle Zustandsnoten <= 2,0

 

- Verkehrszeichenbrücken:              11 Stück, alle Zustandsnoten <= 2,0

 

- Lärmschutzwände:                            25 Stück, davon 3 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5

 

- Stützwände:                                          33 Stück, davon 9 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5

 

- Durchlässe:                                          18 Stück, davon 7 Stück mit einer Zustandsnote > 2,5

  (überwachungspflichtig)

 

In der Summe ergeben sich 168 überwachungspflichtige Ingenieurbauwerke in der Baulast des Tief- und Hafenbauamtes. Zusätzlich wird eine Vielzahl von Durchlässen und Stützmauern verwaltet, welche nicht als Ingenieurbauwerke eingestuft werden.

 

Bei den Ingenieurbauwerken sind ca. 25% des Bestandes schlechter als 2,5 (Bauwerkszustandsnote). Für die Brücken, sowohl Straßen- als auch Fuß- und Radwegbrücken, beträgt der Anteil sogar fast 30%.

Der Bauwerkszustand von  2,5-2,9 wird als „ausreichend“ bezeichnet, Es werden bei dieser Benotung schon kurzfristige Instandsetzungen der Bauwerke erforderlich. Die Schadens-ausbreitung ist so hoch, dass es mittelfristig zu Standsicherheitsbeeinträchtigungen mit Auswirkungen auf die Nutzung der Bauwerke kommt.

 

Der Bauwerkszustand von  3,0-3,4 wird als „nicht ausreichend“ bezeichnet, Es werden bei dieser Benotung umgehende Instandsetzungen der Bauwerke erforderlich.

 

Bedingt durch die Alterung der Bauwerke, deren Nutzung (Verschleiß) und dem stetig wachsenden Bedarf an Schwerverkehr (Wirtschaftstandort) verschlechtert sich der Bauwerkszustand rapide. Zukünftig werden daher weiterhin hohe Aufwendungen für umfangreiche Sanierungsarbeiten und Ersatzneubauten erforderlich sein.

Die Höhe der Aufwendungen ist abhängig von der Art und Größe der Bauwerke. Die jährlichen Aufwendungen können daher stark variieren und werden demzufolge nur auf die jeweiligen Bauvorhaben bezogen. Außerdem kommt es unter anderem durch unvorhersehbare Ereignisse oder starke Schadensausbreitungen zu Planänderungen und zu zeitlichen Verschiebungen der Baumaßnahmen untereinander, so dass die notwendigen Aufwendungen für die Erhaltung und Unterhaltung der Ingenieurbauwerke der Hansestadt Rostock (Baulast Tief- und Hafenbauamt) bis 2018 nicht beziffert werden können.

 

 

7.      Welche Straßenbrücken werden bis 2018 in der Baulast der HRO neu errichtet? Welche Kosten entstehen für die Stadt hierdurch?

8.      Welche anteiligen Kosten entstehen der Stadt bis 2018 für weitere Bauwerke, bei denen die Stadt nicht Baulastträger ist?

 

Errichtung neuer (zusätzlicher) Ingenieurbauwerke:

 

Die Errichtung neuer Bauwerke im Jahr 2012 wird vorrangig durch Dritte erfolgen. Die Bauwerke gehen anschließend in die Baulast der Hansestadt Rostock über. Vorwiegend werden im Zusammenhang mit der Erschließung des Petriviertels neue Konstruktionen entstehen.

 

 

 

 

Die Stadt plant einen Brückenneubau als Fuß- und Radweg über den Zingelgraben in Gehlsdorf.

 

 

Straßenbrücken:                            7 Stück              Petriviertel

Fuß- und Radwegbrücken:              4 Stück              Petriviertel, Gehlsdorf-Zingelgraben

Stützwände:                                          4 Stück              Petriviertel, Vorfläche Kröpeliner Tor

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

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01.02.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben