Antrag - 2012/AN/3035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmenkatalog zur konkreten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Hansestadt Ros-tock zu erstellen.

 

Hierzu soll unter Leitung der Behindertenbeauftragten der Hansestadt Rostock und unter Mitarbeit aller betroffenen Ausschüsse/Ämter der Bürgerschaft sowie des Behindertenbeirats der Hansestadt Rostock für alle Politikfelder eine Liste der entsprechenden Maßnahmen erarbeitet werden.

 

Berücksichtigt werden sollten u. a. folgende Fragestellungen:

 

A.              Wohnen und Versorgung:

 

Gibt es Unterstützungsangebote für Menschen mit spezifischem Bedarf, adäquaten und bezahlbaren Wohnraum zu finden?

 

Entsprechen vorhandene Möglichkeiten für betreutes Wohnen qualitativ und quantitativ dem Bedarf?

 

Gibt es ausreichende ambulante Unterstützungsangebote, um Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges Leben in eigenem Wohnraum zu ermöglichen?

 

B.              Mobilität und Transport:

 

Sind Wege und Straßen für alle Menschen nutzbar, wichtige Plätze, Ein-richtungen und Ausflugsziele barrierefrei erreichbar?

 

Gibt es ausreichende, verständliche und für alle zugängliche Informatio-nen zu Angeboten des Öffentlichen Personennahverkehrs?

 

Können Menschen mit Assistenzbedarf an allen Angeboten des öffentli-chen Lebens teilnehmen, z.B. Cafés, Restaurants, Kultureinrichtungen, Kinos?

Gibt es öffentlich zugängliche Toiletten, die für alle gut erreichbar, sicher und in einem ordentlichen Zustand sind?

 

C.              Bildung

 

Beteiligt sich die Stadt an Programmen/Initiativen des Landes M-V zum gemeinsamen Lernen?

 

Gibt es in Schulen und Kindertagesstätten eine klare Vorstellung davon, wie alle Kinder von inklusiven Konzepten profitieren können?

 

Gibt es Vorbereitungen auf mehr gemeinsames Lernen durch Qualifizie-rung der Pädagogen und Information aller Eltern?

 

Werden gezielt Möglichkeiten zum Einsatz des Persönlichen Budgets in der Bildung und insbesondere der beruflichen Bildung geschaffen?

 

Gibt es Bibliotheken und Mediatheken, die allen Menschen barrierefrei offen stehen?

 

D.              Arbeit und Beschäftigung:

 

Gibt es Überlegungen und Initiativen, wie mehr Unternehmen dafür ge-wonnen werden können, Menschen mit Behinderungen sozialversiche-rungspflichtig zu beschäftigen?

 

Wie können mehr spezielle Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderun-gen geschaffen werden?

 

Welche Möglichkeiten zum Einsatz des Persönlichen Budgets in der ar-beitsplatzbezogenen Qualifizierung werden gezielt geschaffen?

 

E.              Zugänglichkeit der Gebäude der öffentlichen Hand:

 

Sind alle Gebäude, Gebäudeteile, Eingangsbereiche und Verbindungs-wege barrierefrei?

Können Menschen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen oder Kinderwagen ohne fremde Hilfe alle Einrichtungen nutzen?

 

Sind barrierefreie Toiletten vorhanden und gut sichtbar ausgeschildert und zugänglich?

 

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Sachverhalt:

Seit März 2009 ist das UN - „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Behindertenrechtskonvention - BRK) in Deutschland geltendes Recht. Die Behindertenrechtskonvention gibt einen gesamtgesellschaftlichen Anlass zum Umdenken und zu Neubewertungen in vielen Politkfeldern.

 

In der Bundesrepublik wurden bisher behinderten Menschen zwar grundsätzlich die gleichen Rechte eingeräumt wie nicht behinderten, – auf die erforderlichen Voraussetzungen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können, wurde staatlicherseits aber oft nicht eingegangen

 

Es geht daher nach der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Deutschen Bundestag nicht mehr nur darum, Menschen mit Behinderungen zu integrieren, sondern allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen, d.h.  Ausgrenzung  gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Betroffenen haben nicht die Aufgabe, ihre Bedürfnisse an (angebliche) gesellschaftliche Notwendigkeiten anzupassen, sondern die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich auf die Bedürfnisse aller Menschen gleichberechtigt einzustellen.


Hierzu sind Infrastrukturmaßnahmen zu ergreifen, damit die Menschen von ihren Rechten auch Gebrauch machen können.

 

So muss auch in Städten und Gemeinden die erforderliche Infrastruktur geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ein Leben inmitten der Gesellschaft zu führen. Viele der Partizipationshindernisse, unter denen Menschen mit Behinderungen leiden, hängen mit physischen oder mentalen Barrieren zusammen. Deren Überwindung verlangt breit angelegte staatliche und gesellschaftliche Anstrengungen und auch die Bereitschaft zur Übernahme von zur Umsetzung notwendigen Kosten.

Es muss gewährleistet werden, dass bei allen Maßnahmen der Stadtentwicklung die Kriterien einer umfassenden Barrierefreiheit im Sinne eines inklusiven Gemeinwesens beachtet und umgesetzt werden.

 

Hierzu gehören die
 

•              Inklusion am Arbeitsmarkt

•              ökonomische Inklusion

•              institutionelle Inklusion

•              Inklusion durch Aufhebung der sozialen  Isolierung

•              kulturelle Inklusion

•              räumliche Inklusion.

 

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Beschlüsse

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15.02.2012 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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22.02.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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23.02.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.02.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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08.03.2012 - Klinikausschuss