Änderungsantrag - 2011/BV/2924-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft beschließt, dass auch Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach § 3 und § 6 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten (gemeinschaftliches Mittagessen, Schülerbeförderung, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben).

 

Teilhaushalt: 50

Produkt: 35101

Leistung: 35101060

 

Haushalts-jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012 (11 Monate)

Kto: 55791240

Schülerbeförderung ohne Erstattung

0

7.600,00

0

7.600,00

 

Kto: 55791261

Mehraufwendungen Mittagsverpflegung – Essen in Schule, Horte in Verbindung mit einer Schule, Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege ohne Erstattung

0

10.500,00

0

10.500,00

 

Kto: 55791262

Mehraufwendungen Mittagsverpflegung – Essen in Horten, die keine Verbindung zu einer Schule haben ohne Erstattung

0

500,00

0

500,00

 

Kto: 55791270

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ohne Erstattung

0

1.100,00

0

1.100,00

 

Summe:

0

19.700,00

0

19.700,00

 

Deckungsquelle

Teilhaushalt: 50

Produkt: 34500

 

Haushalts-jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012 (11 Monate)

Kto: 55790161

sonstige soziale Leistungen – sonstige - Mehraufwendungen Mittagsverpflegung – Essen in Schule, Horte in Verbindung mit einer Schule, Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege

0

- 19.700

0

-19.700

 

 

 

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Sachverhalt:

Derzeit stehen 74 Kinder und Jugendliche im Leistungsbezug, die monatlich Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Davon besuchen 26 Kinder bzw. Jugendliche eine allgemeinbildende Schule.

Zusätzlich stehen 2 Schülerinnen im Leistungsbezug, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Diese Kinder erhalten, aufgrund der derzeit geltenden Gesetzeslage, keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes.

Diesen Kindern werden Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG (besondere Bedürfnisse von Kindern) gewährt.

 

Im Vergleich zum BuT werden derzeit keine Leistungen für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen gewährt.

Durchschnittlich werden pro Mahlzeit 2,50 EUR fällig. Es wird an durchschnittlich 20 Tagen im Monat Mahlzeiten ausgegeben. Sollten alle Schülerinnen und Schüler diese Leistungen erhalten, so wäre mit einer Mehrbelastung von bis zu 1.000,00 EUR monatlich (für 11 Monate = 11.000 EUR) zu rechnen.

Allerdings erhalten diese Kinder einen Beitrag zur Mittagsversorgung aufgrund des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG). In Sonderfällen wird der Kinderwarnowpass ausgegeben, durch den ebenfalls ein Zuschuss für die Mittagsverpflegung gewährt wird.

 

 

 

 

Diese Schülerinnen und Schüler erhalten auch keine Leistungen für die Schülerbeförderung. Derzeit wird das Schülerticket der RSAG durch uns abonniert. Der Beitrag, in Höhe von derzeit 24,50 EUR pro Ticket, wird von den Regelleistungen einbehalten.

Sollten alle 28 Schülerinnen und Schüler diese Leistung erhalten, so ist derzeit mit einer Mehrbelastung von monatlich 686,00 EUR (für 11 Monate = 7.546 EUR) zu rechnen.

 

Außerdem erhalten insgesamt 74 Kinder aufgrund des Leistungsbezuges nach § 3 AsylbLG keine Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben aus dem BuT.

Im Rahmen dieser Leistung kann ein Betrag von maximal 10,00 EUR pro Monat gewährt werden. Dies würde, im Falle der Inanspruchnahme dieser Leistung durch alle Kinder, eine Mehrbelastung von derzeit 100,00 EUR monatlich (für 11 Monate = 1.100 EUR) ergeben.

 

Alle anderen Leistungen, die durch das BuT gewährt werden, sind durch die Leistungen aus § 6 AsylbLG abgedeckt. So werden Schulausflüge und Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe übernommen. Ebenso erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Beihilfe zur Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf zu Beginn eines jeden Schuljahres, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Diese Beihilfe wird jedoch als Warengutschein ausgegeben, damit eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet ist.

Über die Gewährung von der sog. ergänzenden Lernförderung bzw. Nachhilfe musste durch das Amt für Jugend und Soziales in der Vergangenheit nicht entschieden werden. Eine Übernahme dieser ist nach dessen Auffassung nach Prüfung des Einzelfalles möglich.

 

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Dr. Wolfgang Nitzsche

Ausschussvorsitzender

 

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Beschlüsse

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24.01.2012 - Finanzausschuss - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass auch Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach § 3 und § 6 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten (gemeinschaftliches Mittagessen, Schülerbeförderung, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben).

 

Teilhaushalt: 50

Produkt: 35101

Leistung: 35101060

 

Haushalts-jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012 (11 Monate)

Kto: 55791240 Schülerbeförderung ohne Erstattung

0

7.600,00

0

7.600,00

 

Kto: 55791261 Mehraufwendungen Mittagsverpflegung - Essen in Schule, Horte in Verbindung mit einer Schule, Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege ohne Erstattung

0

10.500,00

0

10.500,00

 

Kto: 55791262 Mehraufwendungen Mittagsverpflegung - Essen in Horten, die keine Verbindung zu einer Schule haben ohne Erstattung

0

500,00

0

500,00

 

Kto: 55791270 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ohne Erstattung

0

1.100,00

0

1.100,00

 

Summe:

0

19.700,00

0

19.700,00

 

Deckungsquelle

Teilhaushalt: 50

Produkt: 34500

 

Haushalts-jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012 (11 Monate)

Kto: 55790161 sonstige soziale Leistungen - sonstige - Mehraufwendungen Mittagsverpflegung - Essen in Schule, Horte in Verbindung mit einer Schule, Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege

0

- 19.700

0

-19.700

 

 

 

 

 

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21.02.2012 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

Erweitern

28.02.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen