Beschlussvorlage - 2012/BV/3011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt zwei Vertreter in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft (WIRO).

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3 Punkt 12, § 71 Abs. 2 und 1, § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

§ 8 Abs. 1 und 4 Gesellschaftsvertrag der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Nr. 2009/BV/0268-08 (ÄA)

 

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock hält an der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH unmittelbar 99,9997 % der Gesellschaftsanteile.

 

Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WIRO besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern.

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 05.08.2009 mit Beschluss Nr. 2009/BV/0268 Herrn Ralf Grabow für die FDP-Fraktion und Frau Sigrid Keler für die Fraktion der SPD
in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH bestellt.


Herr Grabow hat mit Schreiben vom 07.12.2011 gegenüber der Präsidentin der Bürgerschaft erklärt, dass er sein Mandat im Aufsichtsrat der WIRO zurückgibt.

Zudem hat Frau Sigrid Keler mit Schreiben vom 01.12.2011 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat im Aufsichtsrat der WIRO zum 31.01.2012 niederlegt.

 

Diese Sitze des Aufsichtsrates sind aus diesem Grund für die restliche Legislaturperiode der Bürgerschaft neu zu besetzen. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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01.02.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt zwei Vertreter in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft (WIRO).

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/3011:

 

Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin und einen Vertreter in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft (WIRO):

 

für die Fraktion der SPD:                                                                      Dr. Ingrid Bacher

 

für die FDP:                                                                                                  Dr. Ulrich Seidel

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt