Beschlussvorlage - 2012/BV/3010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.       Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.       Auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB beschließt die Bürgerschaft die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung des Ortsteils Dalwitzhof, südlicher Teilbereich (Anlage 2).

 

3.   Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3) .

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:       Auslegungsbeschluss Nr. 2010/BV/0885 vom 17.03.2010

 

Sachverhalt:

 

Nachdem im Jahr 2003 die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung als eine Form der Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB für den nördlichen Teil der Ortslage Dalwitzhof in Kraft getreten ist, soll nunmehr dasselbe planungsrechtliche Instrument für den südlichen Teil von Dalwitzhof Anwendung finden. Bis zum Inkrafttreten dieser Innenbereichssatzung wurde Dalwitzhof-Süd bauplanungsrechtlich stets als Außenbereich gemäß § 35 BauGB beurteilt, was seiner Festigung und Entwicklung als Wohnstandort entgegen stand.

 

Einen ersten Schritt zur Weiterentwicklung als Wohnlage auch des südlichen Ortsteils vollzog der 2006 wirksam gewordene Flächennutzungsplan (FNP) als „vorbereitender Bauleitplan“, indem er neben dem Nord- auch den Südteil von Dalwitzhof als „Wohnbaufläche“ darstellte. Die schmale rote Flächendarstellung zwischen den beiden Ortslagen soll darauf verweisen, dass sie zusammen genommen das „städtebauliche Gewicht“ eines Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB auch im Verhältnis zur Größe der gesamten Stadt erreichen. Eine parzellenscharfe Ableitung für den konkreten Geltungsbereich der vorliegenden Innenbereichssatzung kann aus dieser FNP-Darstellung nicht abgeleitet werden, was bei genauer Betrachtung der Topographie, insbesondere des Verlaufs des Hellbachs, deutlich wird.

 

Die Satzung kommt den überwiegenden Bauwünschen der Grundstückseigentümer unter Wahrung des naturnahen Charakters von Dalwitzhof im Sinne der Entwicklung als ruhiger Wohnstandort entgegen. Anregungen nach flächenmäßiger Erweiterung vorhandener Gewerbe- und Handwerkerbetriebe auf der südlichen Straßenseite konnte daher nicht entsprochen werden. Die Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zuge von zwei Behördenbeteiligungen und parallelen öffentlichen Auslegungen, die vom 15.04.2010 bis 17.05.2010 und vom 09.12.2010 bis 10.01.2011 durchgeführt wurden, berücksichtigt.

 

Eine Umweltprüfung wurde für die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung nicht durchgeführt, da für sie für solche Innenbereichssatzungen gemäß § 34 Abs. 5 Atz 4 Halbsatz 2 BauGB nicht erforderlich ist.

 

Für die Sammel-Kompensationsmaßnahme als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft entstehen der Hansestadt durch die Satzung Kosten in Höhe von 62.752,36 €, die über bereits abgeschlossene Ablöseverträge mit den begünstigten privaten Grundeigentümern und über die Verkaufserlöse der zu veräußernden städtischen Flurstücke zurückgeholt werden können.

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Finanzielle Auswirkungen:               Teilhaushalt:               67       Produkt:               55401

 

Haushalts-jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

Ablösevertrag für private Grundstücke

- Herstellungskosten

- Pflegekosten

 

 

 

 

 

 

 

12.028,52

 

10.865,84

 

2013

Herstellung der gesamten Ausgleichsfläche

 

 

 

 

22.824,90

 

   ?

Verkauf der

städtischen Grundstücke

(Refinanzierung anteiliger Betrag für Ausgleich)

13.239,94

 

11.959,06

 

2015 - 2023

Pflegekosten gesamte Ausgleichsfläche

 

25.268,46 gesamt, dav. jährlich:

3.158,56

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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14.02.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.02.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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21.02.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.02.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen