Beschlussvorlage - 2012/BV/3006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Zustimmung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011 wird für folgende Haushaltsstellen:

 

1. 01.67500000.67500000              Straßenreinigung – Erstattung an
                                                        öffentliche wirtschaftliche Unternehmen              500.000 EUR


2. 01.72000000.67600000               Abfallbeseitigung – Erstattung an
                                                        private Unternehmen                                                         379.400 EUR


erteilt.


Die Deckung erfolgt durch folgende Haushaltsstelle:
 

01.91100000.86000000              Zuführung zum Vermögenshaushalt                            879.400 EUR.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:                            §§ 22 und 50 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:               -


Sachverhalt:

 

Im Januar 2012 erfolgt die Rechnungslegung der im Dezember 2011 durchgeführten Leistungen der Abfallentsorgung, der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Diese Leistungen sind dem Haushaltsjahr 2011 zuzuordnende Zahlungsverpflichtungen, aber in der kameralen Haushaltsplanung 2011 nicht enthalten.

Die besonderen Vorgaben für die letzte kamerale Rechnung, die sich aus dem Übergang zur kommunalen Doppik ergeben, sind in der Anlage 6 der VV zur GemhVO-Doppik und GemKVO-Doppik dargestellt. Es wird klargestellt, dass die Übergangsregelungen unabhängig von den Planansätzen im kameralen Haushaltsplan vollständig zu berücksichtigen sind. D.h. , dass die sachlich dem Jahr 2011 zuzuordnenden Zahlungsverpflichtungen auch noch nach Abschluss des Jahres – ggf. so die Haushaltsansätze im Haushaltsplan 2011 nicht ausreichen, auch im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben – abzuwickeln sind.

 

 

1.      Antrag auf Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt

 

1.1.

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.67500000.67500000

2011

500.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Straßenreinigung – Erstattung an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen

 

 

1.              Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

3.688.600,00     

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0     

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

500.000,00     

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

4.188.600,00     

 


1.2.

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.72000000.67600000

2011

379.400,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Abfallbeseitigung – Erstattung private Unternehmen

 

1.              Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

6.666.900,00     

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

          0,00     

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

   379.400,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

7.046.300,00     

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Die besonderen Vorgaben für die letzte kamerale Rechnung sehen vor, dass alle dem Haushaltsjahr 2011 sachlich zuzuordnende Zahlungsverpflichtungen auch noch nach Abschluss des Jahres ggf. auch im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben abzuwickeln sind.

unvorhersehbar:

In der kameralen Haushaltsplanung 2011 wurden für 12 Abrechnungsmonate die entsprechenden Leistungen geplant.

     

 

1. 2.              Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.91100000.86000000

Zuführung zum Vermögenshaushalt

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

   10.628.300,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

              0,00     

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

9.068.183,71

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

1.560.116,29

 

als Deckungsquelle eingesetzt

 

   879.400,00

 


Begründung der Minderausgaben

 

Im Rahmen der Immobilienübertragung an den KOE für die Schul- und Sportstätten wurden 3,75 Mio. EUR für die Tilgung der übergebenen Kredite geplant. Die tatsächliche Tilgung betrug 2,2 Mio. EUR, da im Haushaltsvollzug der KOE das Darlehen in Höhe von 1,55 Mio. EUR direkt beim Kreditinstitut aufgenommen und bei dem Altgläubiger getilgt hat. Um diesen Betrag reduzieren sich die Tilgungsleistungen der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

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Roland Methling

 

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01.02.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen