Beschlussvorlage - 2011/BV/2995

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Sachzuwendung „Zündnadelgewehr Sömmerda“ mit einem Wert in Höhe von 500,00 EUR wird durch die Bürgerschaft angenommen und für die „Förderung von Kunst und Kultur“ gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordung verwendet.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 44 Abs. 4 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

 

Sachverhalt:

 

Herr Dr. Volker Probst beabsichtigt dem Kulturhistorischen Museum ein

 

              Zündnadelgewehr Sömmerda, um1910, in gutem Zustand

 

aus seinem Privatvermögen zu übergeben.


Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V in der Fassung vom 13.07.2011 entscheidet über die Annahme der Zuwendung

 

die Oberbürgermeisterin oder

der Oberbürgermeister                                                        bis    100,00 EUR,

die Bürgerschaft

(falls Übertragen der Hauptausschuss)                            über    100,00 EUR bis 1.000,00 EUR,

die Bürgerschaft                                                                      über 1.000,00 EUR.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine (Mit der Annahme sind Folgekosten für die Hansestadt Rostock nicht verbunden.)

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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01.02.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen