Beschlussvorlage - 2011/BV/2993

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Geldzuwendung in Höhe von 700,00 EUR wird durch die Bürgerschaft angenommen und für die „Förderung von Kunst und Kultur“ gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung verwendet.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§44 Abs.4 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Herr Peter Möller vom PIANO-HAUS MÖLLER beabsichtigt dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock eine Geldzuwendung in Höhe von 700,00 EUR als Beitrag zur Anschaffung einer Außenbank im Klaviertastatur – Design für das Musikschulgebäude in der Wallstraße zu übergeben.
 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V in der Fassung vom 13.07.2011 entscheidet über die Annahme der Zuwendung

 

die Oberbürgermeisterin oder

der Oberbürgermeister                                          bis 100,00 EUR,

die Bürgerschaft

(falls Übertragen der Hauptausschuss)               über   100,00 EUR bis 1.000,00 EUR

die Bürgerschaft                                                     über 1.000.00 EUR

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Keine (Mit der Annahme sind Folgekosten für die HRO nicht verbunden.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.02.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen