Beschlussvorlage - 2011/BV/2992

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister erteilt das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses“, Rostock, Am Vögenteich/ Vögenstr.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Sachverhalt:

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einver-

  nehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlagen:

Anlage 1 (Kurzbeschreibung) u. 1x Lageplan, 1x Ansicht in Papierform, Format A4

Anlage 2 (Planzeichnungen im Original): 1x Lageplan, 5x Grundrisse, 2x Schnitte, 2x Ansichten

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.01.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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14.02.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen