Beschlussvorlage - 2011/BV/2948

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.               Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf und zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Aufgrund des § 10 des BauGB 2004 beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2), als Satzung.

 

3.               Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Beschlussvorschriften:                         § 22 Abs. 2 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:       Auslegungsbeschluss Nr. 2011/BV/2041 vom 18.05.2011

 

 

Sachverhalt:

 

Das Gebiet des ehemaligen Friedrich-Franz-Bahnhofs östlich der Steintorvorstadt und südlich der östlichen Altstadt war ein seit dem 19. Jahrhundert intensiv güterverkehrlich genutzter Bestandteil der Hansestadt Rostock außerhalb der umgrenzenden Stadtmauer. Insbesondere durch den Ausbau des Güterbahnhofs im Nordosten Rostocks und mit Aufgabe der Schienennutzung in den Stadthafen wegen der Einstellung des dortigen Umschlags im Jahre 1992 hatte dieser zentrumsnahe Güterbahnhof seine Bedeutung verloren.

Der Flächennutzungsplan stellt das gesamte Plangebiet als Mischgebiet dar.

In Übereinstimmung mit den wesentlichen Entwicklungszielen der Hansestadt Rostock und der 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes zum Sanierungsgebiet “Stadtzentrum Rostock“ war am 19.11.2008 der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan durch die Bürgerschaft gefasst worden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einschließlich Scoping gemäß § 3 (1) Satz 1 und § 4 (1) BauGB waren in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführt worden.

 

2010 fand die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf gemäß §§ 3 und 4 BauGB statt.

Betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange waren mit Schreiben vom 22.04.2010 über die öffentliche Auslegung informiert und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert worden. Nach der öffentlichen Auslegung war der Entwurf aufgrund von Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden geändert worden. Die Änderungen des Entwurfes betrafen im Wesentlichen die Änderung der ehemaligen Güterabfertigung (heute Loftwohnungen) vom Mischgebiet zum Allgemeinen Wohngebiet, die Konkretisierung der Nutzungen im nördlichen Kopfbereich u.a. in Bezug auf ihre Art, die überbaubare Grundstücksfläche und die Verkaufsflächen, die Abstimmungen zu Straßenquerschnitten und Verkehrslösungen und das Einfließen eines Gestaltungsplanes für den nördlichen Stadtplatz und das Umfeld der Ernst-Barlach-Straße.

Einzelheiten hierzu sind dem anliegenden Abwägungsergebnis zu entnehmen.

 

In der Zeit vom 16. Juni bis zum 18. Juli 2011 hat der geänderte Entwurf öffentlich ausgelegen.

Betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange waren mit Schreiben vom 20.06.2011 über die erneute öffentliche Auslegung informiert und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Die zukünftigen östlichen und südlichen Baugebiete (an der „Bleicherstraße“ und an der Planstraße B „Beim Lokschuppen“) waren von der Entwurfsänderung nur unwesentlich betroffen, weshalb bereits diverse Baugenehmigungen nach § 33 BauGB während der Planaufstellung erteilt werden konnten und mithin vor Ort eine rege Bautätigkeit wahrgenommen werden kann.

 

 

Die Abwägung der zum geänderten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden betrifft insbesondere

 

·         die textliche Festsetzung zur Summe aller Verkaufsflächen, die im SO insgesamt 1.600 m² nicht überschreiten darf, wobei im festgesetzten Sonstigen Sondergebiet „Versorgungszentrum“ (SO) ein Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 1.400 m² zulässig ist. Ausgeschlossen sind im MI 1 und im SO alle zentrenrelevanten Sortimente laut Rostocker Sortimentsliste.

 

 

 

 

 

·         den öffentlich wahrnehmbaren Raum, welcher zwischen den Baufeldern MI 1 und SO und der Pflegeresidenz entstehen soll. Diesbezüglich wurde eine textliche Festsetzung aufgenommen, nach der sonstige untergeordnete gewerbliche Nebenanlagen, die keine Gebäude sind, wie z.B. Terrassen, Freisitze, Außengastronomie, die dem MI 1 oder dem SO zugeordnet sind, innerhalb der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Fußgängerbereich/Grüner Stadtplatz zwischen dem MI 1, dem SO und dem festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht Nr. 4 zulässig sind.

 

·         den zu erwartenden Verkehrslärm und die Verkehrsführung insbesondere in der Bahnhofstraße. Das Verkehrsaufkommen wird im nördlichen Teil des Plangebietes, v.a. in der Bleicherstraße zunehmen, während es in der Bahnhofstraße, der Ferdinandstraße und Am Güterbahnhof abnehmen wird. Die Gründe liegen in der Berücksichtigung der Neuen Warnowstraße und der Veränderung der Fahrtrichtung Am Güterbahnhof in der erstellten Verkehrsprognose. Dies führt zu Verkehrsverlagerungen von der Bahnhofstraße in das Straßenhauptnetz und damit zu einer Lärmentlastung der Bahnhofstraße.

 

·         Korrekturen der Grünordnungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

 

Für die vorliegende Planung wurden zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege ein Umweltbericht und ein Grünordnungsplan erarbeitet. Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplanes und der Begründung. Die Ergebnisse der Grünordnungsplanung sind in der Begründung zusammenfassend dargestellt. Die Bilanzierung wurde in Abstimmung mit den Umweltbehörden überarbeitet. Die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen wurden im Teil B festgesetzt.

 

Nunmehr liegt dieser Bebauungsplan als Satzung vor, die von der Bürgerschaft beschlossen werden soll.

Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden erst nach dem Satzungsbeschluss entstehen.

 

Nach gegenwärtigem Stand können einschließlich der in Bau befindlichen Gebäude ca. 250 neue Wohnungen entstehen, je nach Nutzung des MI 1 und des SO im Kopfbereich auch mehr. Zusätzlich sind in der Pflegeresidenz ca. 50 Personen + Mitarbeiter zu versorgen.

 

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 8,5 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            Planungskosten trägt der Investor

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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10.01.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.01.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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18.01.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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19.01.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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01.02.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen