Beschlussvorlage - 2011/BV/2947
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.W.141 für das Wohngebiet "Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.01.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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14.02.2012
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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14.02.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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21.02.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.02.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.03.2012
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Beschlussvorschlag:
1 Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2 Auf Grund des § 10 des BauGB 2004 beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.W.141 für das Wohngebiet Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Auslegungsbeschluss Nr. 2011/BV/1797 vom 13.04.2011
Sachverhalt:
Am 19.11.2008 beschloss die Bürgerschaft die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Baurecht für einen qualitätvollen Wohn- und Arbeitsstandort in südlicher Randlage Warnemündes. Der Entwurf des Bebauungsplans lag im Mai/Juni 2011 öffentlich aus. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange liegen vor; Anregungen von Bürgern gingen nicht ein. Das Abwägungsergebnis liegt der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vor.
Das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Warnemünde war ein bis in die 1990er Jahre hinein durch Bahnverkehr genutzter Standort des Seebades. Nach dem Rückbau der ehemaligen Kleingartenanlage Deutsche Reichsbahn Warnemünde, großer Teile der Gleisanlagen und der Güterabfertigungsgebäude sowie der weitgehenden Freistellung der Flächen von Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) soll die große Fläche in Nähe der Warnemünder Innenstadt für eine bauliche Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. Diese kommt der großen Nachfrage nach Wohnungen im Seebad entgegen, führt aktuelle Anforderungen angrenzender verkehrlicher Nutzungen fort (Zufahrt zum Passagierkai und ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft neu) und nutzt ergänzend vorhandene Infrastruktureinrichtungen.
Der Bebauungsplan legt die städtebaulichen Grundzüge, die bauplanungsrechtlichen Parameter und den hochbaulichen Gestaltungsrahmen für die Entwicklung dieses Standortes im Verschmelzungsbereich von Stadt mit Werft und Hafen ebenso verbindlich fest wie den erforderlichen Umfang des Straßenausbaus. Besondere Aufmerksamkeit galt der planungsrechtlichen Bewältigung des Lärmkonfliktes zwischen Werft und Wohnnutzungen im Baugebiet unter der Prämisse, die Werft im Rahmen bestehender Genehmigungen nach BImSchG durch heranrückende Wohnbebauung nicht einzuschränken.
Der gültige Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt das Plangebiet als Mischgebiet dar. Aufgrund des vorliegenden Bebauungskonzeptes mit Gewerbe-, Misch- und Allgemeinen Wohngebieten ist insgesamt die beabsichtigte Durchmischung von Wohnen und Gewerbe gegeben. Daher kann der B-Plan als mit den Grundzügen der Flächennutzungsplanung vereinbar betrachtet werden und ist die Planung gemäß § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu bewerten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erfolgt daher nicht.
Mit der Übernahme der festgestellten Planungsinhalte zum ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft und dessen Erschließungssicherung in diesen Bebauungsplan wird eine ca. 0,2 ha große Teilfläche des seit dem 04.11.1994 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 01.GE.17 Gewerbegebiet Warnemünde östlich der B 103 geändert.
Die Fläche umfasst ca. 8 ha, die sich deutlich überwiegend im Privateigentum befinden.