Informationsvorlage - 2011/IV/2945

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss-Nr. 2011/AN/2250 vom 29.06.2011

 

 

Sachverhalt:

Laut Beschluss wurde der Oberbürgermeister mit der Prüfung beauftragt, in welchem Zeitrahmen wieder eine Geh- und Radwegverbindung zwischen Talstraße und Neubrandenburger Straße hergestellt werden kann. Hierzu ist festzustellen, dass hier bisher keine legale öffentliche Wegverbindung bestand.

Für die zeitliche Einordnung der Herstellung einer neuen Geh- und Radwegeverbindung war als Voraussetzung eine Grobkostenschätzung erforderlich. Aufgrund der Entwicklung im Bereich des Bebauungsplangebietes Friedrich-Franz-Bahnhof wurde weiterhin davon ausgegangen, dass eine neue Wegeverbindung an den hier bereits geplanten Geh- und Radweg in Verlängerung der Bahnhofsstraße anschließt und damit eine bessere Verbindung zum bestehenden Netz hergestellt werden kann, als über die Talstraße. Die Wegelängen sind annähernd gleich und auf eine in diesem Zusammenhang zusätzlich erforderliche Erneuerung der Talstraße kann damit verzichtet werden.

Für die Kostenschätzung (Bruttokosten) wurde der Neubau einer Stahlbrücke mit der lichten Mindestbreite von 2,50 m und einer erforderlichen Stützweite von 70 m in zwei Varianten, der Neubau einer rund 900 m langen Wegeverbindung mit 3 m Breite und der erforderliche Grunderwerb (Wegegrundstück, Grünausgleich, Arrondierungsflächen) von der Deutschen Bahn AG auf der westlichen Warnowseite untersucht. Für die Realisierung der Wegever-bindung ist als Voraussetzung für den Grunderwerb zusätzlich ein Freistellungsantrag bei der Deutschen Bahn AG erforderlich. Da das Vorhaben in einem Natur- und Trinkwasserschutzgebiet liegt, sind hieraus weitere Kosten zu erwarten, die gegenwärtig nicht abschätzbar sind.

 

- Stahlbrücke einschließlich Baustelleneinrichtung

1.200.000 €

- Wegeverbindung

   160.000 €

- Planungskosten

   140.000 €

- Grunderwerb

     50.000 €   

Summe

1.550.000 €    

 

Die Kosten sind gegenwärtig nicht in den Haushaltsplan bis 2015 eingeordnet.

 

Das Vorhaben liegt in der Trinkwasserschutzzone I (sh. Anlage). Danach sind die Neuanlage von Verkehrswegen sowie Arbeiten zur Errichtung von Verkehrswegen untersagt und ein Plangenehmigungsverfahren wird erforderlich.

 

Aufgrund der Lage der Wegeverbindung in Schutzgebieten, den notwendigen Formalitäten für eine Kreuzungsvereinbarung mit dem Bund und dem Grunderwerb von der Deutschen Bahn AG ist mit einem längeren Planverfahren einschließlich Planfeststellung zu rechnen.

 

Reduzieren

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.01.2012 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

18.01.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben

Reduzieren

19.01.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

31.01.2012 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

Erweitern

01.02.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben