Dringlichkeitsvorlage - 2011/DV/2944
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2011 in Höhe von 47.700 EUR für die Maßnahme
8. Bauabschnitt - Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 08.12.2011
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Städtische Museen
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.12.2011
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe wird für folgende
Haushaltsstelle erteilt :
HHST Bezeichnung in Höhe von Betrag
02.3222.98500001 Zuweisung für Investitionen an öffentliche 47.700 EUR
wirtschaftliche Unternehmen 8. Bauabschnitt
Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz
Beschlussvorschriften:
§ 6 (3) Hauptsatzung, § 51 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
HHST Bezeichnung in Höhe von Betrag
02.3222.98500001 Zuweisung für Investitionen an öffentliche 47.700 EUR
wirtschaftliche Unternehmen 8. Bauabschnitt
Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz
1. Berechnung der Gesamtausgaben
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Ohne die Durchführung der unter unvorhersehbar beschriebenen Maßnahme wäre eine
Fertigstellung der Bauarbeiten am 8. BA nicht möglich gewesen. Die Sanierung des historisch außergewöhnlich wertvollen Gebäudeteiles hätte abgebrochen werden müssen. Der Museumsbetrieb in den entsprechenden Bereichen hätte auf unabsehbare Zeit nicht stattfinden können.
unvorhersehbar:
Im Zuge der Baumaßnahme im 8. Bauabschnitt (Südflügel) des Klosters zum Heiligen Kreuz kam es im Bereich Abbruch-, Mauerer- und Erdarbeiten zu Mengenmehrungen in den unterschiedlichsten, zum Teil denkmalpflegerisch und statisch hoch sensiblen Bereichen. Da bisher keine Kenntnis über diesen Nachtrag vorlag, konnten diese Kosten auch nicht in die Kostenprognose einbezogen werden. Hintergründe für die Mengenmehrung waren folgende Punkte :
Verlängerung der Bauzeit am Innenhof aufgrund der schlechten Witterungsbedingungen vom Winter 2009/2010.
Durch massive Regenfälle und den frühen Wintereinbruch bedingt waren zusätzliche Leistungen für die Baustelleneinrichtung wie Wasserhaltung der Baustelle, zusätzliche Verbauarbeiten am Südflügel, Wetterschutz u.a. notwendig.
Mehrmengen sind auch bei den Abbrucharbeiten zu verzeichnen, z.B. wurden zahlreiche zusätzliche Schächte, Betonmauerwerk im Erdreich vorgefunden, zusätzliche historische Hohlräume im Mauerwerk mussten vom Schutt gereinigt werden.
Durch notwendige Veränderungen der Deckenkonstruktion über dem Kellergeschoss sind die Sturzträger oberhalb der Durchgangsöffnungen verändert worden.
Die umfangreichsten Mehrmengen sind im Bereich der Erdarbeiten entstanden, da der
geborgene Boden nicht wieder für die Verfüllung verwendet werden konnte, sondern durch Kies ersetzt werden musste.
Bei Grabungsarbeiten wurden zusätzlich unterirdische Bauwerke gefunden, die einen erhöhten Grabungsaufwand, Aushub und Verfüllung bedingten.
Die geringere als in der Bestandsdokumentation verzeichnete Einbindetiefe der Fundamente des Südflügels machte zusätzliche Unterfangarbeiten erforderlich.
Durch die zahlreichen neu entdeckten unterirdischen Bauwerke sind aus statischen und denkmalpflegerischen Gründen Zusatzleistungen ausgeführt worden wie Stützenunterfangungen, der Einbau von Spiralankern zur statischen Sicherung des Mauerwerkes sowie die Sicherung des historischen Schornsteins mit Ersatz des vollständig maroden Kopfes.
2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.3222.93590079 | Erwerb sonstiger Ausstattungsgegenstände-Erstausstattung 8. BA Kloster-Südflügel |
|
| in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 115.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. | |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 79.717,09 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 35.282,91 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 35.282,91 |
Begründung der Minderausgaben
Auf Grund der um 6 Monate verspäteten Baufertigstellung des Refektoriums im 8. BA und
der bis Ende 2011 nicht abgeschlossenen Restaurierung der historischen Gewölbedecke
des Raumes ist eine Einrichtung der geplanten Dauerausstellung Mittelalterliche Kunst in
Rostocker Kirchen in 2011 technisch und konservatorisch nicht möglich. Es war nicht
möglich, einen innenarchitektonischen Entwurf für die Ausstellungsmöblierung zu tätigen,
ohne die räumlichen Dispositionen zu kennen.
3. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.3222.93590081 | Erwerb sonstiger Ausstattungsgegenstände- Museumsbeleuchtung 8. BA Südflügel |
|
| in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 40.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. |
|
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 27.550,37 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 12.449,63 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 12.417,09 |
Begründung der Minderausgaben
Auf Grund der um 6 Monate verspäteten Baufertigstellung des Refektoriums im 8. BA und
der bis Ende 2011 nicht abgeschlossenen Restaurierung der historischen Gewölbedecke
des Raumes ist eine Einrichtung der geplanten Dauerausstellung Mittelalterliche Kunst in
Rostocker Kirchen in 2011 technisch und konservatorisch nicht möglich. Es war nicht
möglich, einen innenarchitektonischen Entwurf für die Ausstellungsmöblierung zu tätigen,
ohne die räumlichen Dispositionen zu kennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsstelle 02.3222.98500001 Betrag 47.700,00 EUR
Deckung :
Haushaltsstelle 02.3222.93590079 Betrag 35.282,91 EUR
Haushaltsstelle 02.3222.93590081 Betrag 12.417,09 EUR
Begründung der Dringlichkeit
Für entstandenen Mehraufwand bei der Sanierung des 8. Bauabschnittes im Kloster zum Heiligen Kreuz werden die bisher genehmigten Kosten um brutto 95 TEUR überschritten. Mit diesem Nachtrag werden die bisher genehmigten zuwendungsfähigen Kosten um mehr als 10 % überschritten. Entsprechend Städtebauförderungsrichtlinien werden die überschrittenen Kosten in Höhe von 47.700,00 EUR nicht mehr gefördert und sind durch die Hansestadt Rostock vollständig zu tragen.
Roland Methling