Dringlichkeitsvorlage - 2011/DV/2928

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft zieht die nachfolgende Angelegenheit an sich.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 für folgende Haushaltsstelle:

01.8770.71600000: sonstige wirtschaftliche Beteiligungen 250.000,00 EUR

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch 01.9000.0100 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 250.000,00 EUR.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erstattung der Anteile der Mitgesellschafter bis zum 30.06.2012 einzufordern und zu sichern.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV-MV i. V. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung

§ 50 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.8770.71600000

2011

2.000.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle sonstige wirtschaftliche Beteiligungen

 

 

1.              Berechnung der Gesamtausgaben für 2011

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

2.000.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

              0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

    250.000,00     

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

2.250.000,00     

 

Begründung der Mehrausgaben

 

Unabweisbarkeit:

Die Liquiditätslage der Flughafen- Rostock-Laage-Güstrow GmbH ist seit mehreren Jahren stark angespannt, da eine dauerhafte Beteiligung der Landesregierung an der Finanzierung des Flughafens bisher nicht geregelt werden konnte. In den letzten drei Jahren wurden Sonderbedarfszuweisungen des Landes M-V an die Hansestadt Rostock gewährt, welche neben den laufenden Verlustausgleichszahlungen durch die Gesellschafter die Finanzierung des Flughafens absicherten. Trotz der Bemühungen des Unternehmens die Ertragslage zu verbessern, ist der Spielraum für Einsparungen und Ertragserhöhungen aufgrund der Charakteristik des Flughafengeschäftes begrenzt. Ohne Sonderbedarfszuweisungen ist die Liquidität des Unternehmens nicht mehr gegeben.

 

Vor diesem Hintergrund fand am 28.11.2011 ein Termin im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung unter Leitung der Staatssekretärin Frau Ulbrich und Teilnahme weiterer Landesvertreter aus dem Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium und der Staatskanzlei sowie Vertretern der RVV GmbH und der Hansestadt Rostock zum Thema Flughafen Rostock-Laage statt. In dem Gespräch mit den Vertretern des Landes wurden die bereits mündlich avisierten Landeszuschüsse für den Flughafen Rostock Laage in ihrer Höhe und dem Bewilligungszeitraum nach noch einmal grundsätzlich bestätigt. Für 2011 wird es eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 500 TEUR geben, für 2012/2013 wurden jährlich 500 TEUR, für 2014/2015 jährlich 400 TEUR und für 2016 ein Betrag von 300 TEUR als Landeszuschuss in Aussicht gestellt, vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Parlamentsbeschlussfassung für die jeweiligen Haushaltsjahre.

 

In dem Zusammenhang wurde auch auf den Verlustvortrag aus dem Jahr 2010 sowie auf die zu erwartenden Verluste aus 2011 und 2012 eingegangen. Im Jahr 2010 hatte die Gesellschaft einen Verlustvortrag in Höhe von 144,6 TEUR. Zudem sind im Jahr 2011 und im Jahr 2012 ebenfalls je 300 TEUR Verlust zu erwarten. Damit wird neben den Beiträgen des Landes noch ein Zuschussbedarf von insgesamt ca. 750 TEUR entstehen. So hat die Landesregierung am 28.11.2011 zugesagt, dass im Jahre 2011 eine zusätzliche Zuweisung bis zu einer Höhe von 250 TEUR unter der Voraussetzung getätigt wird, dass sich die Gesellschafter und die RLG jeweils in gleicher Höhe bis zum Jahr 2012 engagieren und dies bis zum 10.12.2011 der Landesregierung nachgewiesen wird (Auszug aus dem Gesprächsvermerk vom 28.11.2011). Um die Zukunft des Flughafens finanziell abzusichern, wurde deshalb zwischen der Gesellschaft, den Gesellschaftern und dem Land vereinbart, dass jeder ein Drittel des zusätzlichen Zuschussbedarfes in Höhe von 750 TEUR trägt. Nach Rücksprache mit den Mitgesellschaftern, dem Landkreis Rostock und der Stadt Laage wurde festgestellt, dass ein Beitrag der Stadt Laage und des Landkreises Rostock 2011 nicht mehr erfolgen kann.

Damit die notwendigen Finanzmittel den Flughafen in diesem Jahr dennoch zur Verfügung gestellt werden können, wird vorgeschlagen, dass die Hansestadt Rostock im Vorgriff für die Gesellschafter die erforderlichen 250 TEUR zur Verfügung stellt und in 2012 die Anteile der Mitgesellschafter erstattet bekommt. 

 

Da die Mittelbereitstellung der Gesellschafter Voraussetzung für den Fortbestand des Flughafens sind, ist die Bereitstellung von 250.000,00 EUR zu sichern.

 

 

Unvorhersehbarkeit

Das Ergebnis der Verhandlung war zum Zeitpunkt der Planung nicht vorsehbar

 

Dringlichkeit:

Ergibt sich aus der finanziellen Notlage der Flughafen Rostock Laage-Güstrow GmbH in dem zu Ende gehenden Geschäftsjahr 2011. Wie oben ausgeführt, ist der Nachweis der Beteiligung der Gesellschafter an der Finanzierung bis zum 10.12.2011 gegenüber der Landesregierung zu erbringen.


 

2.     Nachweis der Deckung durch Mehreinnahme:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

 

01.9000.0100

 

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

 

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

35.880.000,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

38.087.033,39

Mehreinnahmen

=

2.207.033,39

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0,00

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

2.207.033,39

als Deckungsquelle eingesetzt

 

250.000,00

 

Begründung der Mehreinnahmen:

 

Aufgrund der vorliegenden Aufkommensergebnisse für das 3. Vierteljahr ist berechenbar, dass beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2011 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2,2 Mio. EUR kassenwirksam werden. Das erzielte Aufkommen in M-V wird ca. 275 Mio. EUR betragen und damit 15 Mio. EUR über den Prognosen der Steuerschätzung vom Mai 2011 liegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 in der Haushaltsstelle 01.8770.71600000 – sonstige wirtschaftliche Beteiligungen 250.000,00 EUR in Höhe von 250.000 EUR.


Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt aus folgender Haushaltsstelle:

01.9000.0100 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 250.000 EUR.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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