Stellungnahme - 2011/AN/2891-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Zu 1 und 2:

Der konkrete Auslöser  für die im Antrag  formulierte Problematik kann seitens  der Verwaltung nicht nachvollzogen werden, denn in der Stadtverwaltung Rostock laufen derzeit keine Planungsarbeiten zur Umgestaltung der Wallanlagen. Insofern können auch keine solche  Planungsarbeiten eingestellt werden.

(Zusatzinfo: Wallanlagen sind kein Naturdenkmal, sondern  Denkmalbereich „Stadtbefestigung“ gem. Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern)

Tangierend wurde in letzter Zeit der Bereich Umgestaltung Kröpeliner Tor Umfeld bearbeitet. Diese  Planung wurde äußert umfassend mehrfach in allen Gremien (einschließlich öffentliches Bürgerforum am 28.04.2011) vorgestellt und diskutiert. Gleiches gilt für die zurzeit laufenden Arbeiten zur Sanierung des verrohrten Abschnittes des Wallgrabens.

 

Die möglicherweise der Antragstellung zugrunde liegende „Denkmalpflegerische Zielstellung“ (vgl. div. Presseartikel in den letzten Tagen) datiert bereits aus dem Jahre 2006. Sie ist eine Rahmenvorgabe für die Entwicklung des o.g. Denkmalbereiches und bildet als solche seither eine wichtige Abwägungs- und Planungsgrundlage für alle Teilvorhaben in den Wallanlagen (z.B. Wallgrabensanierung, Fischerbastion, Kröpeliner Tor Umfeld). Diese Teilvorhaben (jeweils mit dem Hintergrund der Denkmalpflegerischen Zielstellung) wurden stets in den Gremien vorgestellt und diskutiert.

 

Auch für eventuelle künftige wesentliche Umgestaltungsmaßnahmen ist die Beteiligung der zuständigen Bürgerschaftsausschüsse und des Ortsbeirates, und damit der Öffentlichkeit, selbstverständlich.

 

Zu 3:

Dieser Antragsteil muss aus Sicht der Verwaltung nachdrücklich zurückgewiesen werden. Das gänzliche Verbot von Baumfällungen in den Wallanlagen ist weder hinsichtlich Sicht der Verkehrssicherungspflicht, noch unter Beachtung notwendiger laufender gärtnerischer


Pflegemaßnahmen akzeptabel.

 

Da z.Z. keine Planungen laufen, würde die geforderte  Terminierung bis zum „Abschluss der endgültigen Planungen“ praktisch auf unbestimmte Zeit keine Baumfällarbeiten erlauben. Dies kann in einer öffentlichen Parkanlage mit ihren Gestaltungs-, Aufenthalts- und Sicherheitsansprüchen in keiner Weise realistisch und zielführend sein.

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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19.01.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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01.02.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben