Stellungnahme - 2011/AN/2891-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltungsmaßnahmen Wallanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.12.2011
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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07.12.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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19.01.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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01.02.2012
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Zu 1 und 2:
Der konkrete Auslöser für die im Antrag formulierte Problematik kann seitens der Verwaltung nicht nachvollzogen werden, denn in der Stadtverwaltung Rostock laufen derzeit keine Planungsarbeiten zur Umgestaltung der Wallanlagen. Insofern können auch keine solche Planungsarbeiten eingestellt werden.
(Zusatzinfo: Wallanlagen sind kein Naturdenkmal, sondern Denkmalbereich Stadtbefestigung gem. Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern)
Tangierend wurde in letzter Zeit der Bereich Umgestaltung Kröpeliner Tor Umfeld bearbeitet. Diese Planung wurde äußert umfassend mehrfach in allen Gremien (einschließlich öffentliches Bürgerforum am 28.04.2011) vorgestellt und diskutiert. Gleiches gilt für die zurzeit laufenden Arbeiten zur Sanierung des verrohrten Abschnittes des Wallgrabens.
Die möglicherweise der Antragstellung zugrunde liegende Denkmalpflegerische Zielstellung (vgl. div. Presseartikel in den letzten Tagen) datiert bereits aus dem Jahre 2006. Sie ist eine Rahmenvorgabe für die Entwicklung des o.g. Denkmalbereiches und bildet als solche seither eine wichtige Abwägungs- und Planungsgrundlage für alle Teilvorhaben in den Wallanlagen (z.B. Wallgrabensanierung, Fischerbastion, Kröpeliner Tor Umfeld). Diese Teilvorhaben (jeweils mit dem Hintergrund der Denkmalpflegerischen Zielstellung) wurden stets in den Gremien vorgestellt und diskutiert.
Auch für eventuelle künftige wesentliche Umgestaltungsmaßnahmen ist die Beteiligung der zuständigen Bürgerschaftsausschüsse und des Ortsbeirates, und damit der Öffentlichkeit, selbstverständlich.
Zu 3:
Dieser Antragsteil muss aus Sicht der Verwaltung nachdrücklich zurückgewiesen werden. Das gänzliche Verbot von Baumfällungen in den Wallanlagen ist weder hinsichtlich Sicht der Verkehrssicherungspflicht, noch unter Beachtung notwendiger laufender gärtnerischer
Pflegemaßnahmen akzeptabel.
Da z.Z. keine Planungen laufen, würde die geforderte Terminierung bis zum Abschluss der endgültigen Planungen praktisch auf unbestimmte Zeit keine Baumfällarbeiten erlauben. Dies kann in einer öffentlichen Parkanlage mit ihren Gestaltungs-, Aufenthalts- und Sicherheitsansprüchen in keiner Weise realistisch und zielführend sein.
Holger Matthäus