Beschlussvorlage - 2011/BV/2908

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock unterstützt die Erarbeitung eines „Masterplans 100% Klimaschutz“, der aufzeigen soll, wie bis zum Jahr 2050 der Energiebedarf der Stadt um 50% und die CO2-Emissionen um 95% gegenüber 1990 gesenkt werden können.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: 1007/08-A (Energiewendekonzept);

                                               2010/BV/0864 (Rahmenkonzept Klimaschutz);

                                               2011/BV/1935 (Energiebündnis)

 

Sachverhalt:

Im Zuge der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 1007/08-A vom 04.03.2009 zur Erstellung des Konzeptes zur Energiewende für die Hansestadt hat die damit beauftragte Klimaschutzleitstelle im Amt für Umwelzschutz ein Fördermittelprojekt zur Erstellung des „Masterplanes 100% Klimaschutz“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beantragt.

 

Der Masterplan soll beschreiben, mit welchen ökologisch und ökonomisch sinnvollen Maß-nahmen, in welcher Abfolge und mit Hilfe welcher Akteure die Senkung des Energiebedarfes der Hansestadt um 50% gegenüber 1990 erreicht werden kann. Gleichzeitig soll gezeigt werden, ob und wie die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 95% gesenkt werden können.

Durch die Optimierung der regionalen Energie-, Finanz- und Stoffströme soll Wertschöpfung in der Region generiert werden. Im Mittelpunkt steht die Optimierung des territorialen Energiesystems mit besonderem Schwerpunkt auf der Nutzung lokaler Potentiale. Dabei sind Einbeziehung und Partizipation der Bevölkerung und der regionalen Unternehmen von besonderer Bedeutung.

 

Die Ziele des Masterplanes korrelieren mit denen der Energiewende, zu der sich die Hansestadt mit dem Beschluss zur Erstellung des Konzeptes und dem Beitritt zum Rostocker Energiebündnis bekannt hat.

 

Ein Beschluss des höchsten Gremiums der Stadt zur Unterstützung der Erarbeitung des Masterplanes ist eine Voraussetzung für die Fördermittelvergabe.

 

Im Rahmen des vierjährigen Förderprojektes werden neben der Erstellung des Masterplanes verschiedene Studien und Umsetzungsmaßnahmen initiiert und durchgeführt.

 

Mit diesem Projekt wird die Hansestadt in ein Netzwerk von 18 deutschen Kommunen eingebunden, die ebenfalls einen Masterplan erarbeiten. In dem Netzwerk sollen Erfahrungsaustausche sowie eine wissenschaftliche Begleitung des Masterplanprozesses durch das BMU erfolgen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erstellung des Masterplanes als Förderprojekt setzt die Bereitstellung des Eigenanteils der Stadt in Höhe von 5% der Projektkosten voraus.

 

Damit können Mittel aus dem Haushaltsansatz des Amtes für Umweltschutz (ca. 10 T€ / Jahr) durch das Projekt in ihrer Wirkung vervielfacht werden.

 

Produkt: 55404

Konto: 56251010

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.01.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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01.02.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen