Antrag - 2011/AN/2867

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig alle Belange von Kunst im öffentlichen Raum durch einen unabhängigen Kunstbeirat beratend behandeln zu lassen. Dazu wird einvernehmlich mit dem Kulturausschuss bis April 2012 eine Geschäftsordnung erstellt, die u. a. Folgendes regelt:

·         Geschäftsführung

·         Zusammensetzung / Besetzung des Beirates

·         Status des Beirates

·         Aufgaben und Zuständigkeiten des Beirats gegenüber Verwaltung und Bürgerschaft

·         Pflichten der Beiratsmitglieder

·         Beschlussfähigkeit und Stimmrecht

·         Beteiligung des Beirats bei Auslobung und Jurierung von künstlerischen Wettbewerben

 

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Sachverhalt:

 

Die städtebauliche Strukturentwicklung der Hansestadt Rostock verändert kontinuierlich das Stadtbild. Sanierung in gewachsenen urbanen Strukturen sowie neue städtebauliche Maßnahmen bilden neue Räume für künstlerische Gestaltungen wie Skulptur im herkömmlichen Sinne, Brunnen, Erinnerungsstätten, temporäre Gestaltungen oder Interventionen durch Kunst. Die Einsetzung eines engagierten, ehrenamtlichen Fachbeirates für Kunst im öffentlichen Raum soll die Qualität, Unverwechselbarkeit und Eigenart des Stadtbilds bewahren und weiterentwickeln.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Kulturausschusses am 17.11.2011 einstimmig positiv votiert.

 

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Susan Schulz

 

 

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Beschlüsse

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01.02.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen