Antrag - 2011/AN/2859

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle „Leitung des Kulturhistorischen Museum und die Amtsleiterstelle im Amt für Kultur und Denkmalpflege nach Ausschreibung unverzüglich zu besetzen..

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Sachverhalt:

Beide Ämter sind personell chronisch unterbesetzt. Zusätzlich kommt auf das Kulturhistorische Museum Mehrarbeit durch die Neueinrichtung in der August-Bebel-Straße zu. Im Amt für Kultur und Denkmalpflege sind strategische Planungen voranzutreiben. Die mit der Erarbeitung der kulturpolitischen Leitlinien vorhandenen Aufgaben sind ohne Stellenbesetzung im Amt für Kultur- und Denkmalpflege nicht zu leisten.

Die Wiederbesetzung der Leitungsstellen ist dringlich. Das Ausschreibungsverfahren soll unverzüglich in Gang gesetzt werden..

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalkosten sind mit dem Stellenplan 2011 geplant worden.

 

 

 

 

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gez. Johann-Georg Jaeger                                                                      gez. Eva-Maria Kröger

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                          Fraktion DIE LINKE.

 

 

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gez. Rainer Albrecht                                                                                    gez. Prof. Dr. Dieter Neßelmann

Fraktion der SPD                                                                                    CDU- Fraktion

 

 

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gez. Dr. Sybille Bachmann                                                                                   

Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09                           

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.12.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

Herr Dr. Seidel stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages Nr. 2011/AN/2859 der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., SPD, CDU und Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 zur Wiederbesetzung der Stellen für die Leitung im Kulturhistorischen Museum und Amt für Kultur und Denkmalpflege zwecks Klärung innerhalb der Verwaltung.

 

Frau Dr. Melzer weist darauf hin, dass eine wesentliche Änderung der Senatsbereiche nur durch die Bürgerschaft vorgenommen werden kann.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Angenommen

 

 

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07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen