Beschlussvorlage - 2011/BV/2854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsbeschluss der Straßenplanung zur Erneuerung

·         der Seestraße

·         des Kirchenplatzes

·         des Parkplatzes „Kirchenplatz“

in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 6 (Erstellung Leistungsverzeichnis) wird bestätigt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

in Verbindung mit § 9 GemHVO Doppik

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

 

Sachverhalt:

 

Im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur im Seebad Warnemünde liegen schwerwiegende Funktions- und Substanzmängel vor. Es wird eingeschätzt, dass derzeit die Verkehrssicherheit teilweise nur noch eingeschränkt gewährleistet ist. Zur unmittelbaren Verbesserung sowohl der verkehrlichen als auch der touristischen Infrastruktur ist in erster Linie der ungenügende bauliche Zustand zu verbessern. Bisher wurden die Planungen für die Erneuerung der Mühlenstraße, der Alexandrinenstraße, der Anastasiastraße, der Dänischen Straße, der Fr.-Franz-Straße und der Kirchenstraße beauftragt.

 

In Fortführung des Förderprojektes zur Sanierung der Verkehrsanlagen des Ortsteils Warnemünde sollen jetzt:

·         die Seestraße

·         der Kirchenplatz

·         Parkplatz „Kirchenplatz“

erneuert werden.

 

Die Seestraße kann neben dem sog. Alten Strom und der Mühlenstraße, bezogen auf den touristisch affinen Geschäftsbesatz, als eine der wichtigsten Achsen im Ortsteil angesehen werden. Funktionell und städtebaulich ist sie das Bindeglied zwischen dem Ortsteil Warnemünde und dem nördlich angrenzenden Strandbereich und der Seepromenade. Der bauliche Zustand der Verkehrsanlage entspricht nicht mehr den funktionellen Bedürfnissen (marode Betonplatten, teilweise geflickt mit Asphalt und Pflaster, nicht behindertengerecht), sie ist daher zu erneuern und gestalterisch aufzuwerten.

 

Der Kirchenplatz mit der Kirche, einem neogotischen Backsteinbau, ist das historische soziale Zentrum des Ortsteils. Der den Kirchenbau umgebende Platz selbst übernimmt eine Vielzahl von Funktionen insbesondere verkehrlicher Art. Dazu gehören u. a. Aufnahme und Verteilung des Kfz-Verkehrs umliegender Einbahnstraßen, Parken (hauptsächlich Pkw), Marktplatz (z. B. Wochenmarkt und saisonale Märkte wie Weihnachtsmarkt) ÖPNV-Erschließung, teilweise Ver- und Entsorgung sowie Eingangsbereich für Veranstaltungen in der Kirche.

 

Gemäß dem 1998 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossenen Integrierten Gesamtverkehrskonzept soll der Kirchenplatz („städtebauliche Entwicklungsfläche“) zu einem „Quartiersplatz“ entwickelt werden, die Seestraße zu einer „Fußgängerzone/ verkehrsberuhigten Geschäftsstraße“. Inwiefern diese Ziele heute und Berücksichtigung auch zukünftiger Belange umsetzbar ist, muss im Rahmen der Planungen und der Abstimmungsprozesse geprüft werden.

Wie bei den o. g. vorangegangen Straßenplanungen finden Aspekte wie Baumerhalt, Baumpflanzung, Denkmalschutz usw. besondere Beachtung im Rahmen der Planungen.

 

Finanzierungsübersicht:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushaltsplan Investitionen 2012 bis 2015 sind im Tief- und Hafenbauamt für die entsprechenden Maßnahmen folgende Kosten eingestellt:

 

                                                                                                                                              - in EUR -

 

2012

2013

2014

2015

Seestraße

0

186.000

1.584.000

10.000

Kirchenplatz

120.000

1.100.000

0

0

Parkplatz Kirchenplatz

0

70.000

630.000

0

 

Gesamtkosten für diese 3 Baumaßnahmen:   3.700.000 EUR

 

 

Terminkette

·         Erstellung und Prüfung der Vorplanungen              bis Nov. 2012
bis einschl. der Ausführungsplanung (HOAI-LPh. 6)

·         Bauausführung

-          Seestraße              ab Frühjahr 2013

-           Kirchenplatz              ab Frühjahr 2013

-           Parkplatz Kirchenplatz              ab Frühjahr 2014

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzauszahlung Maßnahmenummer 6654101201201401
in Höhe von 3.700.000,00 Euro

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit für den Bau- und Planungsausschuss:

 

Um die kontinuierliche projektseitige Vorbereitung und weitere Bearbeitung der  Sanierungs-maßnahmen im Fördergebiet Warnemünde sicher zu stellen, ist es erforderlich, zum nächst-möglichen Zeitpunkt in Analogie der bisherigen Vorgehensweise den Planungsbeschluss durch die Bürgerschaft herbei führen zu lassen.

Es ist beabsichtigt, unverzüglich ab Februar 2012 mit den Planungen zu beginnen und diese bis Herbst 2012 ausführungs- und ausschreibungsreif zum Abschluss zu bringen mit dem Ziel, die Seestraße sowie den Kirchenplatz bereits ab 2013 baulich zu realisieren.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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10.01.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.01.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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19.01.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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24.01.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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01.02.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsbeschluss der Straßenplanung zur Erneuerung

·              der Seestraße

·              des Kirchenplatzes

·              des Parkplatzes „Kirchenplatz“

in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 6 (Erstellung Leistungsverzeichnis) wird bestätigt.

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2854:

 

Der Planungsbeschluss der Straßenplanung zur Erneuerung

·              der Seestraße

·              des Kirchenplatzes

·              des Parkplatzes „Kirchenplatz“

in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 6 (Erstellung Leistungsverzeichnis) wird bestätigt.

 

Bereits in der Aufgabenstellung für die Planungsleistung ist zu verankern, dass im Rahmen der Planungen eine frühzeitige und breite Bürgerbeteiligung erfolgt, welche über die Einbeziehung des Ortsbeirats und der Eigentümer der anliegenden Grundstücke hinausgeht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt