Beschlussvorlage - 2011/BV/2823

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Bürgerschaft stimmt dem Austritt der Volkstheater Rostock GmbH aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und dem damit verbundenen Wechsel des Status vom Vollmitglied in ein Gastmitglied zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Vollzug des Statuswechsels die Geschäftsführung mit der Verhandlung eines Haustarifvertrages für die Beschäftigten der Volkstheater Rostock GmbH zu beauftragen.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Kommunalverfassung des Landes M-V i. V. m. § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

 

Das mit der Informationsvorlage verteilte Unternehmenskonzept der Volkstheater Rostock GmbH sieht als ein Konsolidierungsmodell den Abschluss eines Haustarifvertrages vor.

 

Die Voraussetzung für den Abschluss eines, zeitlich befristeten, Haustarifvertrages ist in jedem Fall die Herstellung eines OT-Status („ohne Tarif“) der VTR GmbH.
Das kann nur durch den Wechsel von der Vollmitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband in den Gaststatus mit Wirkung spätestens zum 31. Januar 2012 (mit einmonatiger Kündigungsfrist) erreicht werden.
 

Hiermit würden zunächst auf kollektivrechtlicher Ebene weitere automatische Dynamisierungen durch einen Flächentarif ausgeschaltet, jedenfalls soweit es nicht vor dem 31.07.2012 (Veränderungssperre im Personalüberleitungsvertrag) zum Abschluss eines neuen Entgeltvertrags TVöD kommt.
Sollte dies den Tarifparteien jedoch gelingen, wäre dieser auch in der Gastmitgliedschaft von der VTR GmbH vollumfänglich umzusetzen. Alle weiteren zukünftigen automatischen Lohnzuwächse würde das dann aber nicht mehr betreffen.
Erst in einem zweiten Schritt nach dem Statuswechsel kann ein Haustarifvertrag für das Volkstheater verhandelt werden.
 

Nach mehreren Gesprächsrunden zu arbeits- und tarifrechtlichen Aspekten, insbesondere der rechtlichen Bewertung des Personalüberleitungsvertrags von 2010 unter Mitwirkung der Senatorin für Jugend und Soziales, Schule und Sport, Kultur und des Rechtsamtes der Hansestadt Rostock, des Deutschen Bühnenvereins Landesverband Nord sowie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist Einvernehmen darüber hergestellt worden, dass die „Beendigung der gesetzlichen Tarifbindung durch Wechsel in die  Gastmitgliedschaft vor Abschluss eines neuen Tarifvertrages als durchaus möglich, wenn auch mit einem Restrisiko behaftet“, angesehen wird.

 

Hinsichtlich weiterer Ausführungen und finanziellen Auswirkungen wird an dieser Stelle auf das Unternehmenskonzept der VTR GmbH ab Seite 62 verwiesen.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 08.11.2011 in dieser Angelegenheit den Beschluss gefasst, der Gesellschafterin den Austritt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. zu empfehlen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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15.11.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt dem Austritt der Volkstheater Rostock GmbH aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. und dem damit verbundenen Wechsel des Status vom Vollmitglied in ein Gastmitglied zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Vollzug des Statuswechsels die Geschäfts­führung mit der Verhandlung eines Haustarifvertrages für die Beschäftigten der Volkstheater Rostock GmbH zu beauftragen.

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2823:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt dem Wechsel der Volkstheater Rostock GmbH vom Status Verbandsmitglied in den Status Gastmitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Vollzug des Statuswechsels die Geschäfts­führung mit der Verhandlung eines Haustarifvertrages für die Beschäftigten der Volkstheater Rostock GmbH zu beauftragen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt