Stellungnahme - 2011/AN/2766-03 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU haben die Koalitionspartner in Mecklenburg-Vorpommern für die 6. Wahlperiode 2011 bis 2016 eine Selbstverpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohnes in Höhe von 8,50 EUR für alle öffentlichen Auftragsvergaben in Landeshoheit vorgesehen. Den Kommunen empfehlen die Koalitionspartner,  ebenfalls einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR einzufordern.

 

Zur rechtlichen Umsetzung dieses Zieles ist in der Koalitionsvereinbarung eine Novellierung des Vergabegesetzes auf Landesebene vorgesehen.

 

Der Oberbürgermeister unterstützt das Koalitionsziel der SPD und der CDU.

 

Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat die vergaberechtlichen Möglichkeiten  der Selbstverpflichtung der Hansestadt Rostock zur Zahlung von 8,50 EUR Mindestlohn geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass gegenwärtig in der Hansestadt Rostock und in Mecklenburg-Vorpommern die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind,

 

-          in einem laufenden Vergabeverfahren nachträglich 8,50 EUR –Mindestlohn zu fordern,

-          Neuausschreibungen auf der Basis eines geforderten Mindestlohnes von 8,50 EUR vorzunehmen, wenn der Bundesgesetzgeber einen solchen Mindestlohn nicht vorschreibt,

-          Nachbesserungen von bestehenden Verträgen vorzunehmen, selbst, wenn diese deutlich vom geforderten Mindestlohn von 8,50 EUR abweichen.

 

Diese Aussage gilt für die Kernverwaltung ebenso wie für die Eigenbetriebe und kommunalen Unternehmen.

 

 

 

 

Gerade weil durch die 8,50 EUR-Diskussion auf allen Ebenen im Land berechtigte Erwartungen bei den betroffenen Arbeitnehmern entstanden sind, sollte auch von Seiten der Hansestadt Rostock  die beschleunigte Novellierung des Vergabegesetzes durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich eingefordert werden.ö

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.12.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben