Antrag - 2011/AN/2806

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Die Klage gegen den Oberbürgermeister vor dem Verwaltungsgericht Schwerin unter dem Az.: 1 A 1449/08 wird durch die Präsidentin der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beendet.

 

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Sachverhalt:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2011/AN/2533, 2011/AN/2289, 0579/08-A

 

 

Das VG Schwerin hatte mit Schreiben vom 12.10.2011 (s. Anlage) darum gebeten, das Verfahren zu beenden, da sich das Begehren erledigt habe mit der Folge, dass es zwischenzeitlich am erforderlichen Rechtsschutzinteresse fehlen wird.

 

Nach dieser Aussage spricht alles dafür, dass dieses zwischenzeitlich unzulässig geworden ist.

 

Vor diesem Hintergrund ist das Verfahren auch mit Blick auf den Haushalt durch die Präsidentin der Bürgerschaft durch die günstigste Rechtsvariante zu beenden, da eine Fortführung aus Rechtsgründen (z.B. Zeitablauf) nicht sinnvoll erscheint.

 

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Anlage:
Schreiben des Verwaltungsgericht Schwerin vom 12.10.2011 zum Verwaltungsstreitverfahren Bürgerschaft der Hansestadt Rostock ./. Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.12.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt