Beschlussvorlage - 2011/BV/2798
Grunddaten
- Betreff:
-
Eilentscheidung des Hauptausschusses an Stelle der Bürgerschaft
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 618.500,00 im Deckungskreis 0122 - Sozialhilfe überörtlicher Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 08.11.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.11.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt an Stelle der Bürgerschaft:
Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:
HHST 01.41230000.74100000 Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung = 71.900,00 EUR
HHST 01.41280000.67200000 Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an Gemeinden/Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe = 546.600,00 EUR
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben:
HHST 01.49100000.78820000 mehrtägige Klassenfahrten = 200.000,00 EUR
HHST 01.49100000.78860000 Mehraufwendungen Mittagsverpflegung = 158.300,00 EUR
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Mehreinnahmen:
HHST 01.41280000.16100000 Erstattungen vom Land = 260.200,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 51 Abs. 1 Nr. 1 KV M-V, § 52 KN M-V, § 35 Abs. 2 KV M-V
Sachverhalt:
Dadurch, dass die Hansestadt Rostock die Kostenerstattung aus dem Klageverfahren in Höhe von 579.931,64 EUR schon zu leisten hatte, stehen für soziale Leistungen des überörtlichen Trägers nicht mehr genügend finanzielle Mittel für den Monate Dezember 2011 zur Verfügung.
Die Leistungen wie z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege müssen den Leistungsberechtigen rechtzeitig zur Auszahlung zur Verfügung stehen, damit sie den Bedarf für den laufenden Monat bestreiten können. Das heißt, die finanziellen Mittel für Dezember 2011 sind am 01.12.2011 zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung wird der Bürgerschaft zur Genehmigung am 07.12.2011 vorgelegt.
Haushaltsstelle | Haushaltsjahr | Betrag in EUR |
2011 | 71.900,00 | |
Bezeichnung der Haushaltsstelle | ||
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung |
1a. Berechnung der Gesamtausgaben
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII ist eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung zu finanzieren.
unvorhersehbar:
Für die Leistung der Hilfe zur angemessenen Schulbildung (Internatskosten, Schülerbeförderung und Einzelfallhelfer) wurde für 7 Schüler ein durchschnittlicher kalendertäglicher Pflegesatz in Höhe von 60,00 EUR geplant. Tatsächlich wurde im Durchschnitt für 7,5 Schüler ein durchschnittlicher kalendertäglicher Pflegesatz in Höhe von 98,77 EUR gewährt. Zu erkennen ist ein Anstieg der Leistungsberechtigten, gegenwärtig sind 9 Leistungsempfänger im System. Bis zum Jahresende wird ein voraussichtlicher Mehrbedarf gegenüber dem Planansatz in Höhe von 126.200 EUR eingeschätzt.
Die Finanzierung in Höhe von 54.300 EUR wird über den Deckungskreis 0122 Sozialhilfe überörtlicher Träger sichergestellt. Somit ergibt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Mehrbedarf in Höhe von 71.900 EUR.
Haushaltsstelle | Haushaltsjahr | Betrag in EUR |
01.41280000.67200000 | 2011 | 546.600,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle | ||
Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an Gemeinden/ Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe |
1b. Berechnung der Gesamtausgaben
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| in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 846.700,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 546.600,00 | |
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe | = | 1.393.300,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Der § 3 Abs. 4 Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V regelt die Kostenerstattungen für die Altfälle vor Übernahme in die eigene Zuständigkeit.
unvorhersehbar:
In dieser Haushaltsstelle werden die Ergebnisse der rechtsanhängigen Klageverfahren gegen die Hansestadt Rostock bezüglich der Altfallproblematik nach Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V finanziert. Die Altfallproblematik ergibt sich aus Fällen, welche bereits vor 1990 in Pflegeeinrichtungen waren. Mit der Änderung der Zuständigkeiten im Rahmen des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes wurden diese Aufgaben an den örtlichen Sozialhilfeträger übertragen. Die Rechtslage für den individuellen Einzelfall ist offen und damit der finanzielle Umfang im Ergebnis nicht präzise zu beziffern. In einem Einzelfall musste die Hansestadt Rostock aufgrund eines abgeschlossenen Verfahrens eine Kostenerstattung in Höhe von 579.931,64 EUR leisten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird eine Mehrausgabe gegenüber dem Plan in Höhe von 546.600 EUR angenommen.
2a. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.49100000.78820000 | mehrtägige Klassenfahrten |
|
| in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 250.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. | |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 34.161,99 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 215.838,01 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 200.000,00 |
2b. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.49100000.78860000 | Mehraufwendung Mittagsverpflegung |
| in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 459.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. |
|
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 191.094,63 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 267.905,37 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 158.300,00 |
Begründung der Minderausgaben
Zum Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung mussten die Leistungsträger (Kommune und Hanse Job Center HJC) davon ausgehen, dass die mögliche Anzahl der Leistungsberechtigten, die Unterstützungsangebote im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in vollem Umfang annehmen würden. Im Laufe des Jahres 2011 hat sich jedoch gezeigt, dass dem (noch) nicht so ist. Zudem wurde das Gesetz erst zum 30.03.2011 in Kraft gesetzt, rückwirkend zum 01.01.2011.
3. Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.41280000.16100000 | Erstattungen vom Land |
|
| in EUR |
Haushaltsansatz |
| 1.555.300,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen | ./. | 1.815.507,93 |
Mehreinnahmen | = | 260.207,93 |
davon bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
|
- über-/außerplanmäßige Ausgaben | ./. | |
zur Verfügung stehende Mehreinnahmen | = | 260.207,93 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 260.200,00 |
Begründung der Mehreinnahmen
Seit der Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes vom 20.11.2008 gemäß § 3 Satz 2 erfolgt die Erstattung der Aufwendungen in Form von quartalsweisen Abschlagszahlungen für Hilfefälle die in die eigene Zuständigkeit der Hansestadt Rostock übernommen wurden. Gemäß § 98 Abs. 2 SGB XII ist der zuständige örtliche Träger zur Kostenerstattung für die Vergangenheit verpflichtet. In einem Einzelfall musste die Hansestadt Rostock aufgrund eines abgeschlossenen Verfahrens eine Kostenerstattung in Höhe von 579.931,64 EUR leisten. Gemäß § 3 Abs. 4 Sozialhilfe-finanzierungsgesetz M-V erfolgt die Erstattung.