Beschlussvorlage - 2011/BV/2798

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt an Stelle der Bürgerschaft:

 

Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

HHST 01.41230000.74100000 Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung = 71.900,00 EUR

HHST 01.41280000.67200000 Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an Gemeinden/Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe = 546.600,00 EUR

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben:

HHST 01.49100000.78820000 – mehrtägige Klassenfahrten = 200.000,00 EUR

HHST 01.49100000.78860000 – Mehraufwendungen Mittagsverpflegung = 158.300,00 EUR

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Mehreinnahmen:

HHST 01.41280000.16100000 – Erstattungen vom Land = 260.200,00 EUR

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Beschlussvorschriften:

§ 51 Abs. 1 Nr. 1 KV M-V, § 52 KN M-V, § 35 Abs. 2  KV M-V

 

Sachverhalt:

 

Dadurch, dass die Hansestadt Rostock die Kostenerstattung aus dem Klageverfahren in Höhe von 579.931,64 EUR schon zu leisten hatte, stehen für soziale Leistungen des überörtlichen Trägers nicht mehr genügend finanzielle Mittel für den Monate Dezember 2011 zur Verfügung.

 

 

 

 

Die Leistungen wie z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege müssen den Leistungsberechtigen rechtzeitig zur Auszahlung zur Verfügung stehen, damit sie den Bedarf für den laufenden Monat bestreiten können. Das heißt, die finanziellen Mittel für Dezember 2011 sind am 01.12.2011 zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung wird der Bürgerschaft zur Genehmigung am 07.12.2011 vorgelegt.

 

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.41230000.74100000     

2011     

71.900,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

 

1a.               Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

153.300,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

71.900,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

225.200,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII ist eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung zu finanzieren.

 

unvorhersehbar:

Für die Leistung der Hilfe zur angemessenen Schulbildung (Internatskosten, Schülerbeförderung und Einzelfallhelfer) wurde für 7 Schüler ein durchschnittlicher kalendertäglicher Pflegesatz in Höhe von 60,00 EUR geplant. Tatsächlich wurde im Durchschnitt für 7,5 Schüler ein durchschnittlicher kalendertäglicher Pflegesatz in Höhe von 98,77 EUR gewährt. Zu erkennen ist ein Anstieg der Leistungsberechtigten, gegenwärtig sind 9 Leistungsempfänger im System. Bis zum Jahresende wird ein voraussichtlicher Mehrbedarf gegenüber dem Planansatz in Höhe von 126.200 EUR eingeschätzt.

Die Finanzierung in Höhe von 54.300 EUR wird über den Deckungskreis 0122 Sozialhilfe überörtlicher Träger sichergestellt. Somit ergibt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Mehrbedarf in Höhe von 71.900 EUR.

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.41280000.67200000     

2011

546.600,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an Gemeinden/ Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe      

 

 


1b.              Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

846.700,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

546.600,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

1.393.300,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

Der § 3 Abs. 4 Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V regelt die Kostenerstattungen für die Altfälle vor Übernahme in die eigene Zuständigkeit. 

 

unvorhersehbar:

In dieser Haushaltsstelle werden die Ergebnisse der rechtsanhängigen Klageverfahren gegen die Hansestadt Rostock bezüglich der Altfallproblematik nach Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V finanziert. Die Altfallproblematik ergibt sich aus Fällen, welche bereits vor 1990 in Pflegeeinrichtungen waren. Mit der Änderung der Zuständigkeiten im Rahmen des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes wurden diese Aufgaben an den örtlichen Sozialhilfeträger übertragen.  Die Rechtslage für den individuellen Einzelfall ist offen und damit der finanzielle Umfang im Ergebnis nicht präzise zu beziffern. In einem Einzelfall musste die Hansestadt Rostock aufgrund eines abgeschlossenen Verfahrens eine Kostenerstattung in Höhe von 579.931,64 EUR leisten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird eine Mehrausgabe gegenüber dem Plan in Höhe von 546.600 EUR angenommen.

 

2a.               Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.49100000.78820000     

mehrtägige Klassenfahrten

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

250.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

     0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

34.161,99

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

215.838,01

als Deckungsquelle eingesetzt

 

200.000,00

 



 

 

 




2b.      Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.49100000.78860000     

Mehraufwendung Mittagsverpflegung     

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

459.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

     

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

191.094,63

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

267.905,37

als Deckungsquelle eingesetzt

 

158.300,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

Zum Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung  mussten die Leistungsträger (Kommune und Hanse Job Center HJC) davon ausgehen, dass die mögliche Anzahl der Leistungsberechtigten, die Unterstützungsangebote im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in vollem Umfang annehmen würden. Im Laufe des Jahres 2011 hat sich jedoch gezeigt, dass dem (noch) nicht so ist. Zudem wurde das Gesetz erst zum 30.03.2011 in Kraft gesetzt, rückwirkend zum 01.01.2011.

3.              Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.41280000.16100000     

Erstattungen vom Land     

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

1.555.300,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

  1.815.507,93

Mehreinnahmen

=

260.207,93

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

     

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

     

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

260.207,93

als Deckungsquelle eingesetzt

 

260.200,00

Begründung der Mehreinnahmen

Seit der Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes vom 20.11.2008 gemäß § 3 Satz 2 erfolgt die Erstattung der Aufwendungen in Form von quartalsweisen Abschlagszahlungen für Hilfefälle die in die eigene Zuständigkeit der Hansestadt Rostock übernommen wurden. Gemäß § 98 Abs. 2 SGB XII ist der zuständige örtliche Träger zur Kostenerstattung für die Vergangenheit verpflichtet. In einem Einzelfall musste die Hansestadt Rostock aufgrund eines abgeschlossenen Verfahrens eine Kostenerstattung in Höhe von 579.931,64 EUR leisten. Gemäß § 3 Abs. 4 Sozialhilfe-finanzierungsgesetz M-V erfolgt die Erstattung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrausgaben

HHST 01.41230000.74100000 = 71.900,00 EUR

HHST 01.41280000.67200000 = 546.600,00 EUR

 

Minderausgaben

HHST 01.49100000.78820000 = 200.000,00 EUR

HHST 01.49100000.78860000 = 158.300,00 EUR

 

Mehreinnahmen

HHST 01.41280000.16100000 = 260.200,00 EUR

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Beschlüsse

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15.11.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen