Änderungsantrag - 2011/AN/2766-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Es ist abzusichern, dass die Einführung eines Mindestlohns bei der Vergabe von Leistungen durch die Hansestadt Rostock nicht zur Absenkung bis dato höherer Vergütungen führt.

 

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Begründung:

Vergaben erfolgen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Durch die Einführung von Mindestlohn besteht die Gefahr sowohl bei Leistungsanbietern als auch dem Auftraggeber Stadt, künftig nur von diesem Mindestlohn auszugehen und danach sowohl das Angebot als auch die Nachfrage zu gestalten.

Die Einführung eines Mindestlohns darf nicht dazu führen, dass bei Leistungen für Kommunen bisher gezahlte Entgelte auf das Niveau des Mindestlohns abgesenkt werden (negativer Wettbewerb). Dieses mögliche Szenario ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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10.11.2011 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - vertagt

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29.11.2011 - Finanzausschuss - vertagt

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07.12.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt

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08.12.2011 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss