Stellungnahme - 2011/DA/2770-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Stellungnahme:

Der vorliegende Antrag formuliert das Bekenntnis der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zur Ansiedlung eines Decathlon-Sportfachmarktes am Werftdreieck und beauftragt den

Oberbürgermeister, alle Voraussetzungen zur Schaffung von Baurecht am Standort zu schaffen.

 

Damit entspricht der Antrag vom Grundsatz dem Ziel der Beschlussvorlage 2011/BV/2614 der Verwaltung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MK.63 „Werftdreieck“. Dieser ist nicht als Vorwegnahme des anschließend durchzuführenden Planverfahrens zu verstehen, sondern ausschließlich als politischer Richtungsbeschluss für die Ansiedlung von Decathlon in der HRO, so wie auch der Antrag des Bau- und Planungsausschusses darauf abstellt.

Dass die finanziellen Auswirkungen auf Grund der zu erwartenden verkehrlichen Maßnahmen am Werftdreieck ein Schwerpunktthema der Bebauungsplanänderung darstellen, ist in den Ausschüssen der Bürgerschaft durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft umfangreich erläutert worden. Hierzu sind bereits entsprechende Verkehrsuntersuchungen beauftragt worden, die dann bei Beschluss der Bürgerschaft zu diesem Antrag um finanzielle Aussagen ergänzt werden.

Der Antrag 2011/BV/2614 der Verwaltung zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MK.63 „Werftdreieck“ sollte daher zunächst zurückgestellt werden, um bei Vorliegen vorgenannter Gutachten erneut darüber zu beraten. Die Ablehnung stünde im Widerspruch zum Bekenntnis der Bürgerschaft zur Ansiedlung eines Decathlon-Sportfachmarktes am Werftdreieck mit dem Antrag des Bauausschusses 2011/DA/2770 und wäre ein falsches Signal an Decathlon.

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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02.11.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben