Anfrage der Fraktion - 2011/AF/2775

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Beratungsfolge

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In der Presse (u.a. NNN vom 21.09.2011) wurde berichtet, dass gemessene Überschreitungen der vorgegebenen Grenzwerte für Luftreinhaltung insbesondere auf der Straße Am Strande / L22 zu Strafzahlungen der Hansestadt an die EU führen könnten. Unter dieser Maßgabe wurde neben kostenintensiven Erprobungsverfahren für neue Fahrbahnbeläge auch Geschwindigkeitsherabsetzungen und neue Ampel- (LSA) Schaltungen diskutiert. Ebenso ein Verkehrsleitsystem, das auf aktuellen Verkehrsberichten per blue tooth-Erfassungen basiert.

 

Die im Auftrag des LUNG MV erstellte Bewertung der bisherigen Minderungsmaßnahmen (Ingenieurbüro Lohmeyer, 31.08.2011) und der zukünftigen Maßnahmen des LRP der Hansestadt Rostock, zeichnet ein schwierig zu handhabendes Szenario auf Grund der bisherigen Messwerte. Hier vorgebrachte Möglichkeiten scheinen auf den ersten Blick kaum durchführbar. Diese Darstellung ist allerdings nicht gleichzusetzen mit Auffassung und Vorhaben sowohl des LUNG als der Stadtverwaltung Rostock, die unten gestellten entsprechenden Fragen beziehen sich daher auf den Standpunkt der Stadtverwaltung zur Problematik.

 

Zudem, die langfristigen Baumaßnahmen auf der L22, insbesondere der Vorpommernbrücke führten in den vergangenen Monaten zu zusätzlichen erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, die enorme Staus verursachten. Über die Auswirkungen der Staubelastungen herrschen geteilte Ansichten, die von erhöhter Belastung durch längere Standzeiten bis zu geringerer Belastung durch die verringerte Anzahl von Verkehrsteilnehmern reichen.

    

Der Oberbürgermeister wird daher gebeten für die vergangenen Jahre (ggf. in Tabellenform), zu beantworten:

 

1.      Welche Standorte für Messstationen an der L22 gibt es?

1.1.  Wer hat diese ausgewählt?

1.2.  Wie wurde dieser Standort ausgewählt und auf Grundlage welcher Vorgaben?

2.      Welche Werte wurden in Rostock seit Aufstellung der o.g. Messstation(en) gesammelt?

2.1.  Welche davon entsprechen nicht den vorgegebenen Maximalwerten?

3.      Welche Grenzüberschreitungen sind im Jahresdurchschnitt relevant, welche nur zeitweise auftretend?

4.      Wie stellt sich die Situation im Städtevergleich dieser Messungen dar?

5.      Haben die vorgenommenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Straße Am Strande Auswirkungen auf die Emmissionsmessungen gezeigt? Welche und in welchem Umfang?

6.      Wurde die besondere Verkehrssituation (Vorpommernbrücke / Sanierung L22) fachlich bewertet und entsprechend berücksichtigt?

7.      Konnte tatsächlich eine durchgängige funktionsfähige Ampel (LSA)-Optimierung zu einer "Grünen Welle" erreicht werden und hat dieses merkliche Auswirkungen auf die Emmissionsmessungen gezeigt?

8.      Welche Mindestauflagen (bzw. Messwertobergrenzen) müssen über welchen Zeitraum eingehalten werden?

8.1.  Welche Konsequenzen drohen aus Verstößen gegen diese Mindestauflagen? In welcher Höhe würden wann über welchen Zeitraum Bußgeldzahlungen drohen?

8.2.  Wer entscheidet über diese Konsequenzen?

9.      Welche Möglichkeiten einer weiteren Reduzierung der Luftbelastung sind von Seiten des Amtes denkbar, die nicht weitere Einschränkungen des Verkehrsflusses beinhalten?

10.  Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der zuständigen Ämter vorgesehen?

11.  Inwieweit sind die Maßnahmen aus oben genannten Lohmeyer-Bericht (Punkt 6.2 f.) zur Umsetzung vorgesehen? Da diese keine gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen sind, sind sie lediglich als vorsorgende Maßnahme zu werten?

12.  Umweltzonen (35. BImSchV) sind keine bundesrechtliche Vorschrift, Rostock hat im Gesamtblick nicht die Probleme größerer Städte. Auf welcher Grundlage soll diese basieren?

13.  Wie wird die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs sichergestellt?

 

 

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Beschlüsse

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01.02.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben