Stellungnahme - 2011/AN/2738-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Antrag zielt darauf ab, ein Konzept für die Umsetzung eines Internetportals Open Data Rostock bis spätestens Mai 2012 vorzulegen.

 

Nach de.wikipedia.org ist Open Data eine

 

„Philosophie und Praxis, die auf der Grundidee beruht, dass vorteilhafte Entwicklungen eingeleitet werden, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Abwesenheit von Urheberrechten, Patenten oder anderen Kontrollmechanismen.“

 

Mit Offenen Daten sind dabei

 

„sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden.“

 

…

 

„Bei „Open Data“ handelt es sich nicht ausschließlich um Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, denn auch privatwirtschaftlich agierende Unternehmen, Hochschulen und Rundfunksender sowie Non-Profit-Einrichtungen produzieren entsprechende Beiträge

 

In einem umfassenden Prüfprozess innerhalb der Verwaltung wäre zu untersuchen, welche Datenbestände in welchen Formaten bei der Verwaltung vorliegen, ob und wie sie zur Verfügung gestellt werden.

 

Darüber hinaus wären technische und organisatorische Regularien zu erarbeiten, die den Zugang für Dritte regeln. Dabei geht es sowohl um das Zurverfügungstellen als auch das Nutzen von Datenbeständen.

In diesem Zusammenhang sind umfassende rechtliche Fragestellungen zu beleuchten, insbesondere zu Fragen des Datenschutzes und des Urheber- und Nutzungsrechtes.

 

Bei einer Veröffentlichung von Datenbeständen sollte unbedingt unterschieden werden, ob es sich um rechtlich verbindliche Daten oder um Arbeitsdaten handelt, die weder verbindlich noch fachlich abgesichert sind.

 

Nur die Veröffentlichung von dokumentierten und verbindlichen Datenbeständen wäre im Weiteren zu prüfen.

 

Auf die finanziellen Konsequenzen wäre im Einzelfall einzugehen. Die pauschale Veröffentlichung von Daten, die momentan auch gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden, führt zwangsläufig zu einem Einnahmerückgang.

 

Um hier ggf. Erfahrungen anderer mit Rostock vergleichbarer Städte nutzen zu können, sollte eine kurze Umfrage unter Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages vorangestellt werden.

 

Eine Bemessung des dafür notwendigen personellen und finanziellen Aufwandes durch die Verwaltung kann derzeit nicht erfolgen. Da der Antrag jedoch nicht nur eine Prüfung beinhaltet, sondern bei unveränderter Beschlussfassung die Umsetzung festlegen würde, wird empfohlen, den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu formulieren. Das erwartete Konzept wäre dann Basis für eine Entscheidung der Bürgerschaft, die eine Abwägung möglich machen würde.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.11.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.11.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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07.12.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben