Stellungnahme - 2011/AN/2666-02 (SN)

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

0555/07-A mit Stellungnahme 0069/07-SN

„Nein zur ausbeuterischen Kinderarbeit“

 

 

Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechtes vom 20. April 2011 kann der öffentliche Auftraggeber soziale Aspekte im Beschaffungsprozess berücksichtigen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Regelung. Mit dem Beschluss über die Leitlinien zur Stadtentwicklung, dem Beitritt zur Milleniumserklärung und dem Projekt Agenda 21 hat sich die Hansestadt Rostock bereits zur Beachtung von Nachhaltigkeitsfaktoren und damit zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien bei der Auftragsvergabe bekannt (siehe Stellungnahme - Nein zur ausbeuterischen Kinderarbeit Nr. 0069/07-SN).

 

Für die Berücksichtigung sozialer Kriterien gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte. Oberhalb der Schwellenwerte ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (in § 97 Absatz 4 GWB) anzuwenden.


 

Darin heißt es:

 

„…Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogenen und innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. ..“ 

Mit dem In-Krafttreten des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgV M-V vom 7. Juli 2011 –  können Öffentliche Auftraggeber auch unterhalb der Schwellenwerte die o.g. Kriterien anwenden.

Das bedeutet, dass nur Bewerber bezuschlagt werden dürfen, die die zur Anwendung kommenden Regelungen beispielsweise zum Mindestlohn (Gesetz) einhalten. Soziale Aspekte können Gegenstand der Leistungsbeschreibung sein. Beispielweise kann die Leistungsbeschreibung für den Betrieb eines öffentlichen Veranstaltungshauses vorsehen, dass die sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten vom Betreiber, der den Zuschlag erhält, sicher zustellen sind.

Die Bürgerschaft kann durch Beschluss der Verwaltung auftragen, dass grundsätzlich zusätzliche soziale, umweltbezogenen und innovative Aspekte bei Ausschreibungen zu berücksichtigen sind. Dann muss die Verwaltung für jeden Einzelfall die Aufnahme in die Leistungsbeschreibung prüfen.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

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Beschlüsse

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02.11.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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10.11.2011 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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23.11.2011 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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07.12.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben