Beschlussvorlage - 2011/BV/2758
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.W.43 "Nienhagen"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Ost; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
|
Vorberatung
|
|
|
22.11.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
23.11.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
24.11.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
29.11.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
07.03.2012
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Auf Grund des § 10 i. V. m. § 13a des BauGB sowie des § 86 LBauO M-V in den jeweils gültigen Fassungen beschließt die Bürgerschaft die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.16.W.43 Nienhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 KV M-V, § 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: 2011/BV/2042 vom 18.05.2011 (Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss)
Sachverhalt:
Das Bebauungsplangebiet stellt über weite Teile einen beliebten und wohlgeordneten Wohnstandort im Nordosten der Hansestadt Rostock dar.
Aufgrund nicht mehr vollständig zweckmäßiger Festsetzungen hat sich im nördlichen und südwestlichen Bereich (Gemeinbedarfsfläche Baufeld 11, Baufeld 17 und Baufeld 1) bislang keine vollständige Umsetzung der Ursprungsplanung eingestellt. In der Folge droht durch erschlossene aber teilweise brachliegende Flächen ein städtebaulicher Missstand zu entstehen, bzw. ist er teilweise schon eingetreten, dem mit der vorliegenden 1. Änderung entgegengewirkt werden soll.
Für die Ausstattung des Gebiets mit Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Baufeld 11) hat sich weder die Eignung noch die Notwendigkeit herausgestellt. Hier und auf weiteren Flächen (Baufeld 11a) soll eine Wohnnutzung ermöglicht werden.
Im Baufeld 17 zielte das Festsetzungsgefüge auf die Erhaltung des ehemaligen Gutsbereichs (Erhaltungsbereich). Hier hat sich der Erhalt der alten Gutsanlage nicht durchsetzen lassen.
Zur Erleichterung der hier angestrebten alleinigen Wohnnutzung sollen insbesondere die überbaubaren Grundstücksflächen flexibler gestaltet werden.
Im Baufeld 1 erfolgte die Festsetzung eines besonderen Nutzungszwecks, um den Bestand eines traditionell auf dieser Fläche angesiedelten landwirtschaftlichen Betriebs in der Ortslage weiterhin zu ermöglichen.
Da sich ein landwirtschaftlicher Betrieb unter heutigen Gesichtspunkten keinesfalls in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten ansiedeln und betreiben lässt und keine weitere Wohnnutzung westlich der Hinrichshäger Str. angestrebt wird, sollen die bisherigen Flächen für einen landwirtschaftlichen Betrieb in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden. Damit wird ein städtebaulicher Missstand beseitigt.
Weitere Festsetzungen wurden überprüft und zum Teil den leicht abweichenden Umsetzungen angepasst, um die Rechtssicherheit der Planung zu gewährleisten.
Da die Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung dient, wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewandt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Planänderung betrifft insbesondere:
im Teil A Teilbereiche nördlich des Charles-Bencard-Ringes zwischen Hinrichshäger Straße und Max-Garthe-Straße sowie die Fläche der ehemaligen Gutshausanlage
die Fläche des ehemalige landwirtschaftlichen Betriebes (Teile A und B)
die Einfriedungen der Grundstücke (Teil B).
Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans in der Zeit vom 16.06.2011 bis zum 18.07.2011 und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll nunmehr die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgen und die 1. Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen werden.