Beschlussvorlage - 2011/BV/2755
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 03.W.167 Wohngebiet "Am Laakkanal"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.10.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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15.11.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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23.11.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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10.11.2011
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24.11.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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29.11.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.12.2011
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Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Auf Grund des § 10 i. V. m. § 13a des BauGB 2004 sowie des § 86 LBauO M-V 2006 beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 03.W.167 für das Wohngebiet Am Laakkanal, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 KV M-V, § 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: 2011/BV/1970 vom 13.04.2011 (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Sachverhalt:
Das Plangebiet bildet den nördlichen Rand der Wohnbebauung im Stadtteil Groß Klein. Im Norden grenzen die Straße Zum Laakkanal und die Kleingartenanlage Am Malbusen an. Östlich und nordöstlich des Plangebiets liegen zum einen das Maritime Gewerbegebiet Groß Klein und zum anderen Flächen, die als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen sind. Weiterhin befindet sich östlich der Werftallee eine Tankstelle.
Die Flächen südlich des Plangebiets sind überwiegend durch 5-geschossige Wohnblöcke charakterisiert. Westlich des Plangebiets liegen hinter der Straße Zum Laakkanal eine Kfz-Stellplatzanlage, die Trasse der S-Bahn in Richtung Warnemünde, Grünflächen und die Stadtautobahn (Bundesstraße 103).
Die Grundstücke innerhalb des Plangebiets sind ursprünglich mit 3-5-geschossigen Würfelhäusern bebaut worden. Im Sinne des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Groß Klein ist ein Teil des Wohnungsbestandes in den vergangenen Jahren zurückgebaut worden.
Im Plangebiet sollen Grundstücke für den Einfamilienhausbau bzw. die Errichtung von Stadtvillen und Reihenhäusern angeboten werden. In Orientierung an der bisher durch die so genannten Würfelhäuser geprägten Bebauung werden Gebäude mit mindestens zwei und maximal drei Geschossen entstehen.
Aufgrund der Nähe des Plangebietes zum vorhandenen maritimen Gewerbegebiet, der Nähe zur unmittelbar östlich angrenzenden Tankstelle sowie unter Beachtung des Verkehrs auf den angrenzenden Straßen, Parkplätzen sowie der nahe gelegenen S-Bahntrasse und der Stadtautobahn sind Untersuchungen zum Immissionsschutz durchgeführt worden. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen wurden über Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen waren daher nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohnbauflächen dar. Damit ist der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 4,25 ha.
Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstanden im Rahmen der Planung. Ein möglicher Partner zum Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB, auf den die Herstellung der öffentlichen Planstraße A übertragen werden kann, ist zurzeit noch nicht bekannt. Sollte es nicht zum Abschluss eines derartigen Vertrages kommen, muss die Hansestadt Rostock zur Umsetzung der Planung zunächst die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Anlagen aufbringen, welche sie danach im Rahmen des Erschließungsbeitragsrechts zu 90% refinanzieren kann.
Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans vom 12.05.2011 bis zum 14.06.2011 und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nunmehr die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt und der Bebauungsplan soll als Satzung beschlossen werden.