Stellungnahme - 2011/AN/2587-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Eine schöne und maritime Hansestadt Rostock braucht Visionen für die zukünftige Entwicklung und Engagement für deren Umsetzung.

Um in der Rostocker Innenstadt ein weiteres Highlight zu schaffen, wäre eine Hausbootansiedlung/Ansiedlung von Häusern auf dem Wasser eine empfehlenswerte Variante.

Besonders die Anbindung an das Festland mit Medien, die „Hinterland“-Erschließung für Entsorgung und Parkplätze und die Errichtung von festen Adressen sind in die Prüfung einzubeziehen. Die Schaffung bzw. Nutzung von infrastrukturellen Anbindungen und Einrichtungen sind zu beachten und zu vergleichen.

 

Stellungnahme:

 

Die Unterbringung von mobilen Hausbooten und ihren Anlegemöglichkeiten ist inhaltlich von stationären Hausbootplätzen (gemeint sind offensichtlich schwimmende Häuser auf dem Wasser) getrennt zu betrachten.

Mobile Hausboote, wie sie u. a. auch aus den Niederlanden bekannt sind und die sich von Stadt zu Stadt auf Wasserstraßen fortbewegen, können jeden geeigneten Hafen oder Anleger in der Hansestadt anfahren und unterliegen der jeweiligen Hafenordnung. Inwiefern dieses mobile „Wohnen“ überhaupt als Wohnbegriff nach dem Baugesetzbuch zu behandeln ist und ob sich alle Hafenanlagen und Anleger in der Hansestadt Rostock dazu eignen, ist mit dem Hafenkapitän und ggf. dem Umweltamt abzustimmen – eine Planung für mobile Hausbootplätze ist nicht erforderlich.


Demgegenüber sind „feste“ Wohnnutzungen auf dem Wasser, also technische Konstruktionen, die sich zwar auf dem Wasser schwimmend befinden, jedoch nicht zur Fortbewegung ausgelegt sind, also kein Wasserfahrzeug darstellen und sich nicht mit eigener Kraft oder im Verband fortbewegen können, als bauliche Anlagen zu bewerten und nach dem BauGB zu behandeln.

Um für diese schwimmenden Wohnnutzungen geeignete Standorte zu finden, empfiehlt sich die Anwendung des Leitfadens des Landes M-V „Bauen im Wasser in Mecklenburg-Vorpommern“ und darauf aufbauend die Fortschreibung des von der Bürgerschaft beschlossenen Warnowuferkonzeptes für die Wohnnutzung auf dem Wasser. Die fachlichen Grundaussagen hierfür liefert der 2006 beschlossene Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock. Dieser enthält eine „Kennzeichnung von Uferabschnitten, die über ihren natürlichen bzw. naturnahen Charakter hinaus nicht in Anspruch genommen werden dürfen … Die übrigen Uferkanten sind entsprechend ihrer landseitigen Flächenausweisungen zu entwickeln.“ Für einige Uferteilabschnitte liegen fachlich ergänzend rechtskräftige Bebauungspläne vor.  Im Weiteren ist auch auf den in Neuaufstellung befindlichen Landschaftsplan der Hansestadt Rostock, verschiedene Umweltfachplanungen und weitere Fachplanungen Bezug zu nehmen.

Für die Fortschreibung des Warnowuferkonzeptes für Wohnnutzungen auf dem Wasser sind umfangreiche Abstimmungen mit Fachbehörden und Öffentlichkeitsbeteiligungen erforderlich, die aus heutiger Sicht mindestens einen Zeitraum von 9 Monate ab Bürgerschaftsbeschluss in Anspruch nehmen werden.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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25.10.2011 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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02.11.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben